Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Ich meine, dazu schon mal einen Beitrag gelesen zu haben, kann ihn aber leider nicht mehr finden;
Ich bin zur Zeit auf Basis des Überbrückunggeldes selbständig. Da ich momentan aber sowenig Aufträge bekomme, das man sobald die Förderung ausläuft davon nicht existieren kann werde ich mich wohl oder übel beim AA melden und einen Hartz4-Antrag stellen müssen.
Überbrückungsgeld wird ja zum Ende des Monats (wie Lohn, Gehalt) gezahlt, Hartz4 wird ja Anfang des Monats gezahlt. Ich musste deswegen zu Beginn meiner Selbständigkeit also finanziell in Vorlage gehen. Mich würde interessieren, wie die AA reagiert???????
Wer hat eine ähnliche Situation??? Wo habe ich dazu schon einen Beitrag gelesen???? ...(Wenn man nicht gleich alles abspeichert - seufz)
also bei einer freundin war das so: sie hat zum 1. des monats in dem sie sich nach dem überbrückungsgeld bei der arge gemeldet hat auch das geld bekommen-natürlich als nachzahlung da die bearbeitung gedauert hat.
hier gilt wie immer das zuflußprinzip: wenn dein überbrückungsgeld spätestens am 31 auf deinem konto ist bekommst du ab dem folgemonat den 1. arbeitslosengeld 2- wenn das überbrückungsgeld aus irgenwelchen gründen aber erst am 1. drauf sein sollte gilt dies als zufluß und du wirst erst im nächsten monat arbeitslosengeld 2 bekommen.
ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
gruß
ruach
Hatte zwischendurch schon mal eine pn mit der gleichen Antwort. Da kann ich ja hoffentlich durchatmen......
Ich hatte nämlich in irgendeinem Arbeitslosenforum (weiß eben leider nicht mehr in welchem) gelesen, das die ARGE dieser Person das ALGII erst ab dem 1.7. zahlen will, da sie Ende Mai noch mal Überbrückungsgeld bekommen habe, und somit der Monat Juni abgesichert sei.
Ich habe (hatte) jetzt halt Bedenken... Denn im Prinzip musste ich ja bis zum ersten Überbrückungsgeld auch meine Zahlungen/Abbuchungen vorlegen... bin demnach also immer im "Rückstand".