Hallo, bin 41 und seid 9 Jahren verheiratet, 2 Kinder 5 u.8 Jahre; Meine noch Frau und ich haben uns in den letzten Monaten so oft gestritten das es keinen Sinn mehr macht die Beziehung weiterzuführen; Ich möchte nun aus unserer gemeinsamen Wohnung ausziehen; Da wir ALG2 empfangen muß ich doch bestimmt einiges beachten, oder?
Also mit meiner Frau kann ich in keinster Weise mit Unterstützung rechnen. Die wird mir auch keinerlei Ausstattung etc mitgeben. Meine Frau muß ich dazusagen ist unselbständig, nicht belastbar und Pyschich krank! (Angstzustände und in Behandlung) Sie ist zu faul zum Arbeiten ich muß alles regeln und alles Managen; Das alles wäre kein Problem, aber dann noch die ständigen Vorhaltungen usw. Es hat am Freitag vorige Woche zwischen uns so geraucht, das ich jetzt auf jedem Fall aus der Wohnung raus will!
Nun meine Fragen:
1) was muß ich beachten wenn ich mir eine Wohnung suche
2) wie groß darf die Wohnung sein
3) bekomme ich Ausstattung bezahlt ( habe garnix)
4) Wie sieht es aus mit den Nebenkosten und der Miete wird die übernommen
5) welche Sachen kann ich beantragen oder muß ich ändern;
Evtl. werde ich meinen ältesten Sohn mitholen weil sie mit diesem gar nicht klar kommt und nur mit ihm rumschreit und verprügelt!
Danke für alle Infos;
Auszug aus der gemeinsamen Wohnung? Was muß ich beachten?
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meinname1000
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hallo,
als erstes würde ich dir raten erstmal zur arge, also zu deinem zuständigem fallmanager zu gehen und diesem deine situation zu schildern.
auf keinem fall vorher schon irgendwelche mietverträge unterschreiben oder anschaffungen machen.
mehr rat weiß ich leider auch nicht, da ich mich fast gar nicht damit auskenne.
hoffe es läuft dann alles glatt und deine situation beruhigt sich
liebe grüße
Anny
als erstes würde ich dir raten erstmal zur arge, also zu deinem zuständigem fallmanager zu gehen und diesem deine situation zu schildern.
auf keinem fall vorher schon irgendwelche mietverträge unterschreiben oder anschaffungen machen.
mehr rat weiß ich leider auch nicht, da ich mich fast gar nicht damit auskenne.
hoffe es läuft dann alles glatt und deine situation beruhigt sich
liebe grüße
Anny
Hallo!
Genau - "Anny" hat völlig Recht. Der Fallmanager wird dann über alle Leistungsansprüche informieren können. Auf jeden Fall muß wohl ein neuer Alg2-Antrag gestellt werden, da die bisherige Bedarfsgemeinschaft so nicht mehr besteht. Die getrennt lebende Ehefrau sollte unbedingt ebenfalls eine entsprechende Veränderungsanzeige bei der Arge einreichen, weil sie sonst evtl. zuviel bekommt - und das gibt dann evtl. Ärger...
M.f.G.
wuschel01
Genau - "Anny" hat völlig Recht. Der Fallmanager wird dann über alle Leistungsansprüche informieren können. Auf jeden Fall muß wohl ein neuer Alg2-Antrag gestellt werden, da die bisherige Bedarfsgemeinschaft so nicht mehr besteht. Die getrennt lebende Ehefrau sollte unbedingt ebenfalls eine entsprechende Veränderungsanzeige bei der Arge einreichen, weil sie sonst evtl. zuviel bekommt - und das gibt dann evtl. Ärger...
M.f.G.
wuschel01