Fage bei Arbeitsaufnahme

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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WolfDopd
Beiträge: 1
Registriert: 20.05.2006 11:33

Fage bei Arbeitsaufnahme

Beitrag von WolfDopd »

Hallo und zwar habe ich jetzt so das Problem das ich eine Arbeit habe die aber genau zum mitte des monats angefangen hat.
Hartz 4 wird ja im vorraus gezahlt.
das heißt das ich einen monat wieder zurückzahlen muss.
meine frage nun gibt es sowas wie überbrückungsgeld was ich der arge dann zurückzahlen kann oder sowas wie ein kredit ?
weil die miete und alle kosten ja weiterlaufen
wuschel04
Beiträge: 121
Registriert: 30.04.2006 12:36
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von wuschel04 »

Hallo!

Wenn die Arbeit Mitte eines Monats aufgenommen wird, erhält man in aller Regel die erste Lohn-/Gehaltszahlung erst im Folgemonat. Das heißt, im Monat er Arbeitsaufnahme verfügt man objektiv noch nicht über das Arbeitsentgelt und ist deshalb weiter "bedürftig". M.E. ist für diesen Monat überhaupt nichts zurückzuzahlen. Eine Rückfrage bei der Arge verschafft aber Sicherheit.

M.f.G.
wuschel04
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Wenn Ihnen das Gehalt noch im Monat des Arbeitsbeginns ausgezahlt werden würde, müßten Sie AlgII anteilig zurückzahlen. Wenn es erst im Folgemonat ausgezahlt wird, gilt das sogenannte Zuflussprinzip, dass es erst für den Monat der Auszahlung angerechnet werden darf, also nichts zurückzuzahlen ist.
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