Hallo,
ich habe mal eine dringende Frage und hoffe, das mir einer weiterhelfen kann.
Seit einem Jahr beziehe ich Alg2, zum 1.8 fange ich aber zum Glück eine Ausbildung an. Nun meine Frage:
Mein Antrag, bzw. der Bewilligungszeitraum für Hartz IV läuft zum 31.7 aus, aber da ich ja zum 1.8 zwar die Ausbildung anfange, aber noch nicht sofort am 1.8 meinen Lohn bekomme, etwa erst Mitte oder Ende August, ich aber ja meine laufenden Kosten wie Miete usw. habe, gibt es eine Möglichkeit, bis zu dem Tag Alg2 zu bekommen, bis der Lohn gezahlt wird???
Über Antworten würde ich mich sehr freuen, da ich am Donnerstag einen Termin im Jobcenter habe und es schön wäre, wenn ich der Sachbearbeiterin was vorlegen könnte.
(Falls es wichtig dafür ist, ich bin 22 und komme aus Niedersachsen)
Danke für eure Antworten
genervte sie
Hartz IV bis 31.7, Lohnzahlung erst Mitte-Ende August
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Hallo, erstmal Glückwunsch zum neuen Job! ALGII wird ja immer im voraus bezahlt, d.h. Du bekommst am 1.Juli das Geld für den Monat Juli. Wenn Du dann im August Deinen neuen Job antrittst, bekommst Du auch kein Geld mehr.
Würde mich aber mal erkundigen, wie es mit einem Darlehen b.z.w. einer Überbrückungshilfe aussieht, denn die laufenden Kosten müssen ja auch im August beglichen werden und essen muß man ja auch.
Würde mich aber mal erkundigen, wie es mit einem Darlehen b.z.w. einer Überbrückungshilfe aussieht, denn die laufenden Kosten müssen ja auch im August beglichen werden und essen muß man ja auch.
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Ich würde mich an eine Sozialberatungsstelle wenden, die kennen evtl. Adressen von Stiftungen, die jungen Menschen in dieser Situation helfen.
(Adressen unter: Tacheles).
Nur mal, weil es ja viele interessierte Leser hier gibt:
Wenn es eine Arbeitsaufnahme wäre und keine Ausbildung, käme es darauf an, wann das Gehalt fließt. Wenn also im August eine Arbeit aufgenommen wir, und das Gehalt erst im September gezahlt wird, hat man für August noch Anspruch auf AlgII.
Das gilt nicht für eine Ausbildung, da hier zumindest theoretisch Anspruch auf BAB besteht und somit regelhaft kein Anspruch auf AlgII besteht.
(Adressen unter: Tacheles).
Nur mal, weil es ja viele interessierte Leser hier gibt:
Wenn es eine Arbeitsaufnahme wäre und keine Ausbildung, käme es darauf an, wann das Gehalt fließt. Wenn also im August eine Arbeit aufgenommen wir, und das Gehalt erst im September gezahlt wird, hat man für August noch Anspruch auf AlgII.
Das gilt nicht für eine Ausbildung, da hier zumindest theoretisch Anspruch auf BAB besteht und somit regelhaft kein Anspruch auf AlgII besteht.