Hallo,
ich hab ein kleines Proplem mit dem arbeitsamt und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe im Dezember eine Tochter bekommen und konnte deswegen keine ausbildung anfangen. Darum beziehe ich seit Juli 2005 Arbeitslosengeld II. Jetzt bekam ich ein Schreiben vom Arbeitsamt, dass ich ab Mai keine Zahlungen mehr bekomme und das ich das bisher bekommene Geld wieder zurückzahlen muss, da mein Freund zuviel Geld besitzt und wir so über die Grenzen für die Zahlungen kommen. Der springende Punkt ist jedoch, das mein Freund zur Zeit eine 2-jährige Weiterbildung macht, die im pro Jahr ca. 10000€ Kostet. Verdienst hat er in diesen Jahren natürlich auch keinen. Er kann also vom Glück reden wenn er nach dieser Weiterbildung schuldenfrei ist.
Dazu kommt noch, dass er bei seiner Schule eine Wohnung hat und nur am Wochenende bei mir ist. Für das Arbeitsamt gilt das aber schon als Bedarfsgemeinschaft was aber meiner Meinung nach nicht richtig ist.
Muss ich das Geld wirklich zurückzahlen?
Ist es wirklich eine Bedarfgemeinschaft, wenn er am Wochenende da ist um mich und unsere Tochter zu sehen?
würd mich sehr über eure Hilfe freuen!
Mit freundlichen Grüßen Phillipp J
Anrechnung des Vermögens des Partners
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Phillipp J
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- Registriert: 07.04.2006 07:37
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Guten Abend Phillipp J
Wenn Dein Partner mit Dir in der Wohnung angemeldet ist, also seinen Wohnsitz dort hat wird von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen.
Daher die Anrechnung seiner Gelder.
Genaueres zur Rückzahlungspflicht kann ich dazu aber auch nicht sagen.
Wünsche alles Gute
Gruß
Wenn Dein Partner mit Dir in der Wohnung angemeldet ist, also seinen Wohnsitz dort hat wird von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen.
Daher die Anrechnung seiner Gelder.
Genaueres zur Rückzahlungspflicht kann ich dazu aber auch nicht sagen.
Wünsche alles Gute
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Gast
Re: Anrechnung des Vermögens des Partners
Natürlich nicht. Widerspruch einlegen, Fall darlegen, sonst auf zum Sozialgericht.Phillipp J hat geschrieben: Ist es wirklich eine Bedarfgemeinschaft, wenn er am Wochenende da ist um mich und unsere Tochter zu sehen?