wieder zurück in die wohnung meiner mutter

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Christy
Beiträge: 44
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wieder zurück in die wohnung meiner mutter

Beitrag von Christy »

hallo

ich hab da mal ne wichtige frage

ich bin 21 und hatte 4 jahre lange ne eigene wohnung ,ich krieg hartz4 und mitlerweile kann ich mir diese wohnung einfach nich mehr leisten .
ich habe meine wohnung gekündigt und wohn nun wieder bei meiner mutter ( die arbeitet und muss miete zahlen ) .
ich kam 2 mon. ehr aus dem mietvertrag raus weil sich schnell ein nachmieter fand . ich hab nun eine veränderungsmittelung an die arge geschrieben.

meine frage nun : wie läuft das jetz ab ?? muss ich jetz nen neuen hartz4 antrag stellen ?? zählt das ganze dann als bedarfts oder haushaltsgemeinschaft ?? muss meine mutter auch was ausfüllen ?
die miete zahlt ja meine mutter ist ja ihre wohnung

würde mich sehr über eine antwort freuen
Christy
Beiträge: 44
Registriert: 01.04.2006 14:58

Beitrag von Christy »

kennt sich hier niemand damit aus ??
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Guten Abend Christy
Ich denke, das läuft dann als Bedarfsgemeinschaft und das Einkommen Deiner Mutter wird angerechnet wenn ihr gemeinsam haushaltet.
Bei unter 25 jährigen gibt es seit einiger Zeit Änderungen, ich weiß aber nicht welche Auswirkungen die auf Deinen Fall haben. Du hattest ja schon eine eigene Wohnung.
Gruß
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submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

So wie die Gesetzesänderung aussieht, leben Sie mit Ihrer Mutter dann in einer Bedarfsgemeinschaft. Das Einkommen wird also voll angerechnet, bis auf einen kleinen Freibetrag.

Die wichtigsten Änderungen sind in Kürze gesagt, dass ein U25 regelhaft keine Erlaubnis mehr erhält, bei seinen Eltern auszuziehen( Eine Ausnahme: besondere soziale Schwierigkeiten). Wenn er es trotzdem macht, gibt es kein Geld für die Wohnung.
Desweiteren wird das AlgII für einen Volljährigen, der bei seinen Eltern wohnt, auf 276,-€ abgesenkt und die Eltern sollen verstärkt zum Unterhalt herangezogen werden.
Christy
Beiträge: 44
Registriert: 01.04.2006 14:58

Beitrag von Christy »

danke für die antwort

wie ist das wenn man keine abgeschlossene berufsausbildung hat ?? ich hatte mal gelesen das man da dann nichts kreigt wenn man unter 25 ist und dann bei den eltern wohnt .
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Christy
Wird wohl so sein, das Deine Mutter Dich unterhalten muß und Du nur noch einen reduzierten Regelsatz erhältst. :(
Eltern sind ihren Kindern solange zum Unterhalt verpflichtet bis die eine Ausbildung abgeschlossen haben.
Gruß
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