Hallo zusammen,
ich habe hier schon viel gelesen aber leider die für mich notwendigen Antworten noch nicht gefunden.
Ich bin seit 2003 selbständig und muss jetzt ALG II beantragen.
Den Antrag hab ich schon und möchte diesen schnellstmöglich abgeben.
Welche Geschäftsausgaben kann ich angeben bzw. werden beim ALG II berücksichtigt.
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Gruß
Selbständig + ALG II - Welche Ausgaben werden berücksichtigt
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Lucky,
Hast Du keinen Vorbezug von ALGI ???
Ansonsten Prüfung des Erlöschensfrist 4 Jahre nach Antragstellung Beispiel : Antragstellung am 01.01.02 EF(Erlöschensfridt) dann bis zum 30.12.06 stellt er innerhalb dieser Frist erneut einen Antrag kann der alte Anspruch geltend gemacht werden im Beispiel der Selbständigkeit auf jeden Fall nach 3 Jahren !
§ 147 (2) SGB III
Hast Du keinen Vorbezug von ALGI ???
Ansonsten Prüfung des Erlöschensfrist 4 Jahre nach Antragstellung Beispiel : Antragstellung am 01.01.02 EF(Erlöschensfridt) dann bis zum 30.12.06 stellt er innerhalb dieser Frist erneut einen Antrag kann der alte Anspruch geltend gemacht werden im Beispiel der Selbständigkeit auf jeden Fall nach 3 Jahren !
§ 147 (2) SGB III
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.