Erstantrag Hartz 4

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Mariburg
Beiträge: 3
Registriert: 17.03.2006 10:03

Erstantrag Hartz 4

Beitrag von Mariburg »

Hallo Leute,

mein Alg 1 läuft nach 6 Monaten demnächst aus und ich musste leider Alg 2 beantragen. Ich sitze seit 2 Tagen vor dem Antrag. Meine erste Frage betrifft Zusatzblatt 1.

Da ich vor meiner Arbeitlosigkeit beruflich fast nur im Ausland und im Jahr nur wenig zu Hause war hatte ich mich zur Untermiete eingemietet. Für mich hatte sich eine eigene Wohnung nicht gelohnt. Ich habe ein Untermietvertrag für 1 Zimmer, Küche und Bad zur Mibenutzung unterschrieben. 160 Euro Kaltmiete und 45 Euro für Nebenkostenpauschale ohne das jedoch die Nebenkosten genau aufgegliedert sind.
Im Antrag steht das ich Mietvertag oder entsprechende Unterlagen vorlegen soll, was auch auf Nebenkosten und Heizkosten zutrifft.
Meine Frage ist nun was genau will die Arge alles haben, wie soll ich die Heiz- und Nebenkosten aufschlüsseln? Zahle ja eine Pauschale für alle Nebenkosten incl. Strom.
Die selbe Frage hatte ich auch der Arge gestellt, bekamm aber nur die Antwort ich solle halt die nötigen Unterlagen beilegen.


Meine 2. Frage betrifft den Zuschlag für ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld.

Ist der Zuschlag eine "Kann" oder "Muss" Regelung? Wovon kann es abhängig gemacht werden?


Für Antworten meinen Dank im Voraus.

Gruß Mario
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Mariburg
Du legst wegen der Nebenkosten den Mietvertrag vor denn darin steht doch, das Du dafür eine Pauschale bezahlst. Das dürfte ausreichen.
Strom musst Du vom Regelbedarf zahlen.
Wenn der Strom im Mietvertrag bei den Nebenkosten aufgeführt ist bitte Deinen Vermieter darum, daß er Dir bescheinigt in welcher Höhe er den Stromanteil an den Nebenkosten veranschlagt. Vielleicht gibt es einen Unterzähler. Der ist bei untervermieteten Zimmern oft vorhanden und Du kannst Deinen genauen Verbrauch errechnen.

Der befristete Zuschlag steht Dir zu, ist keine Kann-Regelung.

Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten