"Ein-Euro-Jobs" steuerfrei

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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DjTermi
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"Ein-Euro-Jobs" steuerfrei

Beitrag von DjTermi »

Zur Info:
Mit den unter Hartz IV bekannt gewordenen "Ein-Euro-Jobs" sollen Arbeitslose ihre Arbeitskraft für gemeinnützige Tätigkeiten einsetzen. Hierfür richten die Kommunen Arbeitsgelegenheiten ein oder lassen Tätigkeiten auch bei gemeinnützigen Trägern zu. Die Stellen werden regelmäßig bei der Arbeitsgemeinschaft aus den Kommunen und der Arbeitsagentur beantragt. Die Fördergelder erhält der Anbieter der Arbeitsgelegenheit, welcher damit den Arbeitslosengeld II-Beziehern die Mehraufwandsentschädigung auszahlt.
Die wöchentliche Arbeitszeit soll bis zu 30 Stunden betragen. Die Mehraufwandsentschädigung beträgt ein bis zwei Euro pro Stunde und wird neben dem Arbeitslosengeld II gezahlt.

Eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II erfolgt nicht. Sie ist laut einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz (Az: S-2342 A - St 3 - 072/04) nach dem Einkommensteuergesetz steuerfrei. Sie unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, da sie in der Aufzählung des Paragrafen 32b EStG nicht enthalten ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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