Kosten bei Zwangsumzug???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Hullehulle
Beiträge: 1
Registriert: 09.03.2006 22:43

Kosten bei Zwangsumzug???

Beitrag von Hullehulle »

Hallo erst mal!!!

Habe da mal ne frage, vielleicht kann mir jemand Helfen.
Ich wohne zurzeit noch in einer 3 Raumwohnung mit ca. 60m2 da sie für eine Person laut ARGE zu groß ist, muss ich leider in eine kleinere Wohnung umziehen.
Und da meine frage, werden mir auch Renovierungskosten oder so gesagt was für kosten muss die Arge bezahlen?

Bin Dankbar für jede Hilfe, Info oder Tip.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Hullehulle
Wenn Du zum Umzug aufgefordert wirst gilt:
SGB ll § 22 (3) Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.

Wenn Du beim Auszug aus Deiner alten Wohnung renovieren musst (und das auch so im Mietvertrag steht) gehört das zu den Pflichten aus dem Mietvertrag. Stell dafür einen Antrag auf einmalige Beihilfe weil die Vermieter vertraglich meist eine fachmännische Renovierung festgelegt haben und diese Kosten nicht vom Regelbedarf bezahlt werden können.
Wenn Du umziehst, bevor Du die Aufforderung schriflich in der Hand hast kann passieren, das keinerlei Kosten übernommen werden.
Alles Gute
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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