Maxi Verdienst bei Festanstellung und Auszug aus BG

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Aqua23
Beiträge: 11
Registriert: 09.03.2006 18:37
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Maxi Verdienst bei Festanstellung und Auszug aus BG

Beitrag von Aqua23 »

Hallo an Alle.
Ich hab ein großer Problem...
Kann mir einer sagen,...
1. Wieviel eine Person einer Bedarfgemeinschaft bei erfolgter Festanstellung auf Vollzeit verdienen darf, bevor der nicht verheiratete Partner aus Hartz4 fliegt und nicht mehr krankenversichert ist ???

2. Was ich für Leistungen bezüglich eines Auszugs wegen Trennung beantragen könnte und welche Bedingungen erfüllt werden müssen.

Ich bin da total ratlos, da ich erst seit 1 Monat H4 bekomme und wäre unheimlich dankbar für eine schnelle und möglichst umfangreiche Hilfe.

Danke.
LG Aqua23
Wer auf gehört het etwas zu werden hat aufgehört etwas zu sein.
Wo ein Wille ist ist auch ein Weg...
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Aqua23
Hier im Forum findest Du unter Hartz V Links den Weg zu einem online Rechner. Da kannst Du das passende ausrechnen.
Ob es Leistungen für Auszug wegen Trennung gibt bezweifel ich.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Gast

Re: Maxi Verdienst bei Festanstellung und Auszug aus BG

Beitrag von Gast »

Aqua23 hat geschrieben: 2. Was ich für Leistungen bezüglich eines Auszugs wegen Trennung beantragen könnte und welche Bedingungen erfüllt werden müssen.
Man kann alle Kosten die für den Umzug erforderlich sind beantragen, wie z.B. Umzugsfirma, wenn man den Umzug nicht selbst organisieren kann, Renovierungskosten, evtl. anfallende doppelte Miete,
soweit nicht oder nur teilweise vorhanden Erstausstattung für die neue Wohnung, also z.B. fehlende nötige Möbel/Lampen etc.

Dies wird sowohl vom Umfang als auch im Detail von den Kommunen unterschiedlich gehandhabt. Die entsprechenden kommunalen Regelungen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Arge.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

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