ALG2 und Krankenkasse

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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lilly12
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ALG2 und Krankenkasse

Beitrag von lilly12 »

Hallo und guten abend, bin beim stöbern nach Hartz 4 auf euer Forum gestoßen und hätte da mal eine Frage.

Wir sind leider seit Februar 06 ALG2 Emfänger, mein Mann wurde zum 24.12.05 wegen Arbeitsmangel entlassen, war seit April 05 in der Firma beschäftigt.

Jezt bekam ich von der Krankenkasse ein schreiben das für Januar und den Rest vom Dezember kein Versicherungsschutz besteht, da wir ja erst ab Februar Leistungen erhalten hätten.
Ich habe daraufhin bei der ARGE angerufen und der Sachbearbeiter teilte mir mit das sie für diesen Zeitraum sprich 24.12.05 - 30.01.06 nicht dafür zuständig sind ,da wir den Lohn von meinem Mann im Januar bekommen hätten.
Ist dies so rechtens?
Es heißt doch immer man muss sich sofort nach Kündigung Arbeitslos melden dies haben wir auch gemacht. Aber warum jetzt kein Anspruch auf eine Krankenkasse ?Haben wir etwas falsch gemacht ?
Leider liegt mein Mann seit 23.01 im Krankenhaus und ich muss mich hier irgenwie alleine durchkämpfen.
Kann ich da rechtlich vorgehen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
lilly12 :D :D :D :D
Gast

Beitrag von Gast »

Du könntest zu dem für Euch zuständigen Amtsgericht gehen, und Euch einen Beratungsschein holen. Damit dann ab zum Fachanwalt für Sozialrecht.
Der kann helfen.
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Einen Beratungsgutschein für einen Rechtsanwalt seiner Wahl kann beim zuständigen Amtsgericht - Rechtspfleger - gegen Einkommensnachweis und Vorlage des Personalausweises beantragt werden. Dies sollte man tun, bevor man zum Rechtsanwalt geht. Prozesskostenbeihilfe kann ebenfalls beim Amtsgericht beantragt werden, wenn man ohne Rechtsanwalt vor Gericht klagen will, anderfalls stellen auch Rechtsanwälte den Antrag auf Prozesskostenbeihilfe.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
lilly12
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Registriert: 21.02.2006 21:24
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ALG2 Krankenkasse

Beitrag von lilly12 »

Hallo und erst mal danke für eure Hinweise.

Habe heute noch einmal versucht mit der ARGE zu sprechen aber die hatten heute keine Sprechzeiten, daher war ich bei der zuständigen Krankenkasse und der nette Mann hat mit der ARGE telefoniert .
Aber für mich leider nicht zufriedenstellend, sie übernehem die Kosten für Januar nicht da wir unseren Lebensunterhalt für diesen Monat selbst bestreiten konnten und die Krankenkasse auch nicht da eine Zwischenzeit von mehr als 4 Wochen besteht.
Ich werde jetzt am Freitag noch einmal zur ARGE gehen und mir diese schriftlich geben lassen damit ich was in der Hand habe um mich wehren zu können da die Sozialarbeiterin im Krankenhaus meinem Mann gestern gesagt hat das dies nicht rechtens ist . Aber danke für den Hinweis mit dem Beratungschein habe ich nicht gewußt das es diese Möglichkeit gibt.
Ich werde euch auf dem laufenden halten.

Gruß
lilly12
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