zur info:
habe mich gestern bei der telekom erkundigt, zwecks hartz 4 tarif und grundgebühr.
die halbierung der grundgebühr gibt es nicht mehr.
viele hätten das ausgenutzt, und die gespräche dann über einen anderen anbieter geführt.
also die grundgebühr bleibt, aber es gibt vergünstigungen bei den ortsgesprächen.
kein HARTZ 4 tarif bei der Telekom
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Näheres zum Sozialtarif der Telekom hier: http://www.telekom.de/etelco/faq_frage/ ... 65,00.html
Welche Voraussetzungen gelten für den Sozialtarif und welche Vergünstigungen ergeben sich daraus?
Den Sozialtarif erhalten Kunden oder in ihrem Haushalt lebende Angehörige, die mit ihrem Anschluss auf die T-Com als Verbindungsnetzbetreiber dauerhaft voreingestellt sind, und
von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind oder
Ausbildungsförderung aufgrund des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) erhalten oder
blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent sind.
Die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigungen der Deutschen Telekom pro Monat betragen a) 6,94 EUR netto für die beiden erstgenannten Voraussetzungen und b) 8,72 EUR netto für die dritte Bedingung.
Die soziale Vergünstigung wird weder ganz noch teilweise in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen.
Die Vergünstigungen werden für alle selbstgewählten Standardverbindungen gewährt, die über das Telefonnetz der T-Com gemäß der Preisliste Telefondienst (Inlandsverbindungen) und gemäß Preisliste Telefondienst (Auslandsverbindungen) geführt werden.
Das Angebot des Sozialtarifs gilt für Privatkunden in Verbindung mit einem Festnetzanschluss der T-Com.
Seit 1. April 2005 wird die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht durch die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) und nicht mehr durch die Sozialämter bescheinigt.
Den ausgefüllten Auftrag geben Sie bitte zusammen mit der Bescheinigung über die Rundfunkgebührenbefreiung von der GEZ in einem T-Punkt Ihrer Umgebung ab.
Oder schicken Sie beides an Ihre örtliche Telekom Niederlassung - die Adresse entnehmen Sie bitte Ihrer Telekom-Rechnung.
Das Angebot das Sozialtarifs gilt für folgende Anschlussarten:
Call Plus/T-Net, Call Time/T-Net, Call XXL/T-Net, Call XXL Freetime/T-Net, T-Net 100, T-Net enjoy und T-Net Anschlüsse als Einzelanschlüsse
Call Plus/T-ISDN, Call Time/T-ISDN, Call XXL/T-ISDN, Call XXL Freetime/T-ISDN, T-ISDN 100, T-ISDN 300 und T-ISDN Mehrgeräteanschlüsse
Den Sozialtarif erhalten Kunden oder in ihrem Haushalt lebende Angehörige, die mit ihrem Anschluss auf die T-Com als Verbindungsnetzbetreiber dauerhaft voreingestellt sind, und
von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind oder
Ausbildungsförderung aufgrund des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) erhalten oder
blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent sind.
Die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigungen der Deutschen Telekom pro Monat betragen a) 6,94 EUR netto für die beiden erstgenannten Voraussetzungen und b) 8,72 EUR netto für die dritte Bedingung.
Die soziale Vergünstigung wird weder ganz noch teilweise in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen.
Die Vergünstigungen werden für alle selbstgewählten Standardverbindungen gewährt, die über das Telefonnetz der T-Com gemäß der Preisliste Telefondienst (Inlandsverbindungen) und gemäß Preisliste Telefondienst (Auslandsverbindungen) geführt werden.
Das Angebot des Sozialtarifs gilt für Privatkunden in Verbindung mit einem Festnetzanschluss der T-Com.
Seit 1. April 2005 wird die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht durch die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) und nicht mehr durch die Sozialämter bescheinigt.
Den ausgefüllten Auftrag geben Sie bitte zusammen mit der Bescheinigung über die Rundfunkgebührenbefreiung von der GEZ in einem T-Punkt Ihrer Umgebung ab.
Oder schicken Sie beides an Ihre örtliche Telekom Niederlassung - die Adresse entnehmen Sie bitte Ihrer Telekom-Rechnung.
Das Angebot das Sozialtarifs gilt für folgende Anschlussarten:
Call Plus/T-Net, Call Time/T-Net, Call XXL/T-Net, Call XXL Freetime/T-Net, T-Net 100, T-Net enjoy und T-Net Anschlüsse als Einzelanschlüsse
Call Plus/T-ISDN, Call Time/T-ISDN, Call XXL/T-ISDN, Call XXL Freetime/T-ISDN, T-ISDN 100, T-ISDN 300 und T-ISDN Mehrgeräteanschlüsse
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigungen der Deutschen Telekom pro Monat betragen 6,94 EUR wenn man von der Rundfunkgebührenpflicht befreit ist.
Wie Norma schon gesagt hat geht es im Sozialtarif aber wohl nicht um die Grundgebühr sondern um die normalen Telefonate über die Telekom.
Sozialtarif
Ob das nun wirklich sozial ist, wo die Call by Call Preise anderer Anbieter wesentlich preiswerter sind.
Aber das ist ja wohl auch die Begründung warum es keine Vergünstigungen in den Grundgebühren gibt.
Grüße Flunk
P.s jetzt gerade kann man mit 01030 für 1.62 cent pro Minuten ins deutsche Festnetz telefonieren
Wie Norma schon gesagt hat geht es im Sozialtarif aber wohl nicht um die Grundgebühr sondern um die normalen Telefonate über die Telekom.
Quelle : FAQ TelekomDie Vergünstigungen werden für alle selbstgewählten Standardverbindungen gewährt, die über das Telefonnetz der T-Com gemäß der Preisliste Telefondienst (Inlandsverbindungen) und gemäß Preisliste Telefondienst (Auslandsverbindungen) geführt werden.
Sozialtarif
Ob das nun wirklich sozial ist, wo die Call by Call Preise anderer Anbieter wesentlich preiswerter sind.
Aber das ist ja wohl auch die Begründung warum es keine Vergünstigungen in den Grundgebühren gibt.
Grüße Flunk
P.s jetzt gerade kann man mit 01030 für 1.62 cent pro Minuten ins deutsche Festnetz telefonieren
*LAch ich kann ja meins löschen *g Naja ich habe ja hier alle vorlagen *hust
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo!
Also ich war ja auch jahrelang selbständig und hatte ISDN und XXL-Tarif,zahlte also im monat ca 30.-Euro Gebühr,war ja auch kein Problem,hatte dann 2 Telefonleitungen und mein Faxgerät mit einer Extranummer.
Nun aber seit HarztIV brauche ich das nicht mehr,mein Geschäft gibt es nicht mehr...Habe dann mal angerufen bei der Telekom wegen ändern von ISDN auf analog,da hiess es ja das geht schon nur zahlen sie dann 59.-Euro für die Umstellung,sagte ich kann mir das nicht leisten...sie kann nichts machen...nun nach 4x anrufen ging es nun doch,es wurde mir Kulanzhalber erlassen(die Wechselgebühr)
Es kommt also immer drauf an wer bei denen an der Hotline sitzt und mit dir redet,darum mein Rat ruft einfach öfters an,bis ihr einen Mitarbeiter findet der sich auskennt/"erbarmt" und auch hilft.Denn nichts gibt es nicht!
Es sind zwar "nur"ca 15.-Euro im Monat,aber die rechnen sich mit der Zeit!
Die 6,94.-Euro wie Flunk gesagt hat auch beantragen,das steht euch auch zu!
Aber aufpassen nur Gespräche im Netz von der Telekom,sonst bekommt ihr nichts gutgeschrieben.
Liebe Grüße.
Also ich war ja auch jahrelang selbständig und hatte ISDN und XXL-Tarif,zahlte also im monat ca 30.-Euro Gebühr,war ja auch kein Problem,hatte dann 2 Telefonleitungen und mein Faxgerät mit einer Extranummer.
Nun aber seit HarztIV brauche ich das nicht mehr,mein Geschäft gibt es nicht mehr...Habe dann mal angerufen bei der Telekom wegen ändern von ISDN auf analog,da hiess es ja das geht schon nur zahlen sie dann 59.-Euro für die Umstellung,sagte ich kann mir das nicht leisten...sie kann nichts machen...nun nach 4x anrufen ging es nun doch,es wurde mir Kulanzhalber erlassen(die Wechselgebühr)
Es kommt also immer drauf an wer bei denen an der Hotline sitzt und mit dir redet,darum mein Rat ruft einfach öfters an,bis ihr einen Mitarbeiter findet der sich auskennt/"erbarmt" und auch hilft.Denn nichts gibt es nicht!
Es sind zwar "nur"ca 15.-Euro im Monat,aber die rechnen sich mit der Zeit!
Die 6,94.-Euro wie Flunk gesagt hat auch beantragen,das steht euch auch zu!
Aber aufpassen nur Gespräche im Netz von der Telekom,sonst bekommt ihr nichts gutgeschrieben.
Liebe Grüße.