Hatz IV und Unterhalt an minderjährige Kinder

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
stella

Hatz IV und Unterhalt an minderjährige Kinder

Beitrag von stella »

Hallo,

brauche dringend eine Auskunft. Bei uns stürzt gerade alles ein: Mein Mann und ich haben ein gemeinsames Kind, das ist jetzt 2 Jahre alt. Mit dem 2. Geburtstag endet auch meine Elternzeit, ich habe noch ca. 1 Woche Anspruch auf Alg. Mein Mann hat Alg bezogen, sich dann mit Hilfe von Überbrückungsgeld selbständig gemacht, ist gescheitert und bezieht jetzt noch 4 Wochen Alg, dann kommt Hartz IV.

Beide haben wir uns nach Kräften bemüht, aber nichts scheint zu klappen. Mein Mann hat noch einen Haufen Schulden aus erster Ehe (hat freiwollig damals alles übernommen, dafür hat Sie auf Unterhalt verzichtet) und ist unterhaltspflichtig für 1 seiner zwei Töchter aus dieser Ehe. Die ist inzwischen 16 und erhält eine entsprechend hohe Summe(bzw. die Kindesmutter, da sie in deren Haushalt lebt). Sie hat den Hauptschulabschluß und macht jetzt im zweiten Anlauf den Realschulabschluß, wobei völlig unklar ist, wie sie jemals eine Lehrstelle bekommen könnte (schwänzt die Schule, verheerende Noten etc.). Zahlung also vermutlich auf immer und ewig....

Ich habe keine Ahnung, wie der Unterhalt bzw. die Schulden abgezahlt werden können. Ich dachte schon an eine Privatinsolvenz, aber das ist ja der reinste Horror. Ich habe wirklich alles versucht um an einen Job zu kommen, mein Mann ebenfalls, wir wissen nicht mehr weiter. Fragt sich auch, was ich mit meinem kleinen Kind machen soll, wenn ich einen Job finde.

Eine meiner tausend Fragen: Wie ist das mit dem Kindesunterhalt? Kann man da die Summe verringern und wo bekomme ich Hilfe und Infos dazu? Die Kindesmutter ist bereits wieder verheiratet und beide Partner sind berufstätig. Spielt das eine Rolle bei der Berechnung?

Wäre ganz toll, wenn mir jemand helfen könnte. Danke.
Gast

Schwierige Lage!

Beitrag von Gast »

So also die Privatinsolvenz könne Sie eigentlich abhaken, denn die ist mit nich unerherblichen Kosten verbunden. Ich gehe einfach davon aus, dass Sie die ensprechenden gelder nicht zur Verfügung haben.

Was den Unterhalt angeht so bekommen Sie und Ihr Mann (falls ein Mehrbedarf gezahlt wird) den Mehrbeadrf abgezogen, ansonsten endet die Unterhaltspflicht und die Tochter bekommt, da Sie schon 16 jahre ist, nur das Kindergeld.

Leider lässt sich bei Hatz IV recht wenig bewerkstelligen. Was Ihr Kind angeht so könnten Sie es mit drei Jahren in eine Kita bringen. Die Kosten für Ganztagsunterbringung liegen je nach Wohnort im Schnitt bei 170 € monatlich.

Einen Tipp noch. Da Sie in einer Bedarfgemeinschaft leben, rate ich Ihnen den ALG II Bescheid in jedem Fall anzufechten. Den Widerspruchsbescheid bekommen Sie bei der AGE. Falls Sie über keine Rechtschutzversicherung verfügen, kommen - falls Sie einen Anwalt einschalten - noch Kosten auf Sie zu. In NRW liegen diese bei ungefähr 20 € für einen Widerspruch. Sie können aber auch alternativ zu Einrichtungen wie der Diakonie oder Carita gehen. Die haben Beratungsstellen die Ihnen kostenfreie Hilfe anbieten.

o ich hoffe ich konnte Ihnen wenigsten ien wenig weiterhelfen. Lasse Sie die Ohren nicht hängen.
Stella

Hilfe, dringend: Gegenseite droht mit Pfändung!

Beitrag von Stella »

Hallo,

ich möchte mich herzlich für Ihre Antwort bedanken. Inzwischen fühlte ich mich doch schon etwas besser. Allerdings kam dann der große Schock: Wegen dem Unterhalt kommt jetzt sogar noch die Erhöhung auf uns zu: Jetzt müssen wir 316,- Euro monatlich bezahlen!

Ich verstehe das nicht. Wir sind aufgrund der heftigen Zahlungsaufforderung zum Anwalt gegangen und haben erfahren, das wir keine Chance haben, den Unterhalt zu mindern. Im Gegenteil, dass Geld, dass die Mutter uns noch schuldet (da der Unterhalt nccht vollständig bezahlt wurde, als die Tochter hier gelebt hat), darf Sie behalten und die letzte Erhöhung (lt. Düsseldorfer Tabelle) müssen wir nachzahlen. Inklusive Androhung der Zwangspfändung.

Wenn ich das richtig verstehe, bekomme ich künftig 328,- Euro für meinen kleinen Sohn, muss aber 316,- davon abgeben an eine Stieftochter, die zu faul ist, eine Lehre zu beginnen oder einen anständigen Schulabschluß zu fabrizieren? Ich verstehe die Welt nicht mehr. Hat der Anwalt wirklich recht? Falls uns jemand etwas dazu sagen kann, es ist sehr dringend! Wir bringen die Differenz kaum noch auf. Danke!!
hazue@web.de

Re: Hatz IV und Unterhalt an minderjährige Kinder

Beitrag von hazue@web.de »

stella hat geschrieben:Hallo,

brauche dringend eine Auskunft. Bei uns stürzt gerade alles ein: Mein Mann und ich haben ein gemeinsames Kind, das ist jetzt 2 Jahre alt. Mit dem 2. Geburtstag endet auch meine Elternzeit, ich habe noch ca. 1 Woche Anspruch auf Alg. Mein Mann hat Alg bezogen, sich dann mit Hilfe von Überbrückungsgeld selbständig gemacht, ist gescheitert und bezieht jetzt noch 4 Wochen Alg, dann kommt Hartz IV.

Beide haben wir uns nach Kräften bemüht, aber nichts scheint zu klappen. Mein Mann hat noch einen Haufen Schulden aus erster Ehe (hat freiwollig damals alles übernommen, dafür hat Sie auf Unterhalt verzichtet) und ist unterhaltspflichtig für 1 seiner zwei Töchter aus dieser Ehe. Die ist inzwischen 16 und erhält eine entsprechend hohe Summe(bzw. die Kindesmutter, da sie in deren Haushalt lebt). Sie hat den Hauptschulabschluß und macht jetzt im zweiten Anlauf den Realschulabschluß, wobei völlig unklar ist, wie sie jemals eine Lehrstelle bekommen könnte (schwänzt die Schule, verheerende Noten etc.). Zahlung also vermutlich auf immer und ewig....

Ich habe keine Ahnung, wie der Unterhalt bzw. die Schulden abgezahlt werden können. Ich dachte schon an eine Privatinsolvenz, aber das ist ja der reinste Horror. Ich habe wirklich alles versucht um an einen Job zu kommen, mein Mann ebenfalls, wir wissen nicht mehr weiter. Fragt sich auch, was ich mit meinem kleinen Kind machen soll, wenn ich einen Job finde.

Eine meiner tausend Fragen: Wie ist das mit dem Kindesunterhalt? Kann man da die Summe verringern und wo bekomme ich Hilfe und Infos dazu? Die Kindesmutter ist bereits wieder verheiratet und beide Partner sind berufstätig. Spielt das eine Rolle bei der Berechnung?

Wäre ganz toll, wenn mir jemand helfen könnte. Danke.


Hallo, habe gerade Ihren Artikel, - in bezug auf Insolvenz- gelesen.
Kosten z.b. sind recht gering. Vorausgesetzt bei dem richtigem Unternehmen/Stelle. Spreche aus Erfahrung. Kann Ihnen evtl. diesbezüglich weiterhelfen.
Bitte Mail an mich. Wenn Sie möchten auch Festnetztelefon, rufe dann zurück.
Mfg. Hazue
Gast

Beitrag von Gast »

Ich hoffe der Vorgänger konnte helfen, aber trotzdem noch ein Tipp.
Den Unterhalt kann der Vater im Jugendamt reduzieren lassen, immerhin ist er ja nun auch noch dem jüngeren Kind gegenüber Unterhaltsverpflichtet. Die Einkünfte müssen offen gelegt werden, aber dann kann man auch als Vater den Titel abändern lassen.
Wir haben hier das selbe Problem.
Für den Fall, das beide Elternteile Hartz4 erhalten, kann man eine Kostenübernahme für einen Kindergartenplatz auch beim Jugendamt beantragen. Übrigens sind die Beiträge bei gering verdienern nicht ganz so hoch. Ich zahle für meinen Sohn bei 6 h Betreuung 25,-. Also Kopf hoch und viel Glück.
Antworten