Fahrkosten (Pendelfahrten)
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Fahrkosten (Pendelfahrten)
Diese Woche hab ich an einer betrieblichen Maßnahme teilgenommen. Die Bildungstätte ist 4 km von meiner Wohnung entfernt. Die ARGE hat mir jetzt 7,20€ dafür überwiesen. Die 7,20€ ergeben sich aus 0,36€ * 4km * 5 Tage. Also eigentlich wurde nur die Hinfahrt bezahlt. Meiner Meinung nach müssten doch Hin und Rückweg bezahlt werden oder seh ich das falsch ?
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Kosten unter 6€ sind nicht erstattungsfähig und erstattet werden, wenn überhaupt, nur 36Cent pro Kilometer.( hin und zurück )
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Wo steht denn das biite so ?Bei solchen Maßnahmen bekommt man immer nur eine Fahrstrecke bezahlt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Ich ergänze mein Beitrag !!!
Bei fbw einfache Fahrt bei Trainingsmaßnahme reale Kosten hin und rück!
Bei fbw einfache Fahrt bei Trainingsmaßnahme reale Kosten hin und rück!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
