Bescheide kommen spät - wie nachweisen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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EarlGrey
Beiträge: 98
Registriert: 10.02.2006 22:01

Bescheide kommen spät - wie nachweisen?

Beitrag von EarlGrey »

Hallo,

ich habe es schon verschiedentlich gelesen, daß auch andere Probleme mit Bescheiden haben, die deutlich nach deren Erstellungsdatum im eigenen Postkasten landen.
(Bei uns z.B. ist ein Ablehungsbescheid, ueber den wir telefonisch informiert wurden bereits seit über einer Woche unterwegs)

Nun las ich weiterhin, daß das Amt davon ausgeht, daß nach Erstellungsdatum und weiteren drei Tagen die Zustellung erfolgt ist.
Kann das jemand bestätigen?

Wie also weise ich nach, daß mich der Bescheid deutlich später erreicht?

Idee: Poststempel.
Problem: Die Briefe haben keinen!!

Da ist nur ein Aufdruck drauf
90471 Nürnberg BZ 90
Port Payé Freimachung (DV) im Fenster
Deutsche Post

da ist kein Datum zu finden. Also gibt es keine Möglichkeit, den Erhalt nachzuweisen. Ist mir aber sehr wichtig, weil ich die Frist für den Widerspruch nicht verpassen möchte.

Kann man den auch schon Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen den man noch nicht erhalten hat?

Wer hat ähnliche Probleme?

Earl
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Margaretha
Beiträge: 67
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Beitrag von Margaretha »

Hier dürfte das Amt in der Beweispflicht sein, zumal es durchaus vorkommen kann, das ein Brief mal länger als wie 3 Tage unterwegs ist, oder sogar auf dem Postweg verschwindet!
nervi
Beiträge: 194
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Beitrag von nervi »

Hallo Margaretha,
das bezweifele ich. Hast du schon mal erlebt, das die Arge im Beweiszwang ist, ich nicht, ehr umgekehrt !


Und, hallo Earl,
mit den "3 Tage" hat man, wie ich schon sagte/schrieb, ja nur gesagt, etwas schrifliches darüber habe ich nicht zusehen bekommen, und habe auch noch nichts im Netz finden können.
Wie erwähnt, seitdem nur noch mit Zeugen !

Zu Deinem Widerspruch, ich habe es so gemacht: Telefonisch bekam ich die Aussage einer Ablehnung, legte dann kurz schriftlich Widerspruch/Einspruch ein, in dem ich mich auf das Telefonat (mit Namen) bezog, brachte ihn persönlich hin, lies mir die Kopie abzeichnen. So habe ich die Frist auf jeden Fall eingehalten. Der Bescheid kam erst 14 Tage danach. Dann habe ich kurz nochmal einen Satz, in dem ich mich auf meinen Widerspruch bezog, geschrieben, und auch hingebracht.

Wichtig: das sind nur meine Erfahrungen, nicht mehr !!!
Wünsche noch einen schönen Tag


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EarlGrey
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Beitrag von EarlGrey »

Hallo Nervi,

hätt ich nicht gedacht, dass das so geht. Danke für Deine Erfahrung. Dann werde ich gleich mal einen Widerspruch aufsetzen und wenns morgen nicht im Kasten ist dann wirds losgeschickt.

Haben die Briefe bei Euch auch keine Poststempel?

Earl
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Margaretha
Beiträge: 67
Registriert: 31.03.2006 09:58

Beitrag von Margaretha »

Es ist allgemein bekannt, das Biefe auf dem Postweg verschwinden können oder verspätet beim Empfänger ankommen u. darum besteht für mich kein Zweifel daran, das der Absender beweisen muß, das der Brief an den Empfänger tatsächlich angekommen ist u. nicht umgekehrt!
EarlGrey
Beiträge: 98
Registriert: 10.02.2006 22:01

Beitrag von EarlGrey »

Ehrlich gesagt, wenn MICH einer fragt, warum ein Brief von mir nicht bei ihm angekommen ist, habe ich keine Ahnung, wie ICH Das nachweisen soll. Dann müßte ich ja ALLES mit Einschreiben schicken. Und die ARGE auch!! Das kanns eigentlich nicht sein, oder? Zumal so ein Einwurfeinschreiben noch nicht davor schützt, dass mir jemand was aus dem Postkasten klaut. Dann geht ja wirklich nur eigenhändig, gegen viel Geld!

Mal im Ernst. Ich könnte da nochmal anrufen (für 4,6 cent pro Minute, was ich über VoIP für 1 cent pro Minute kriegen würde, wenn die mal die Nummer rausgeben würden, unter der man sie festnetzmäßig erreichen kann) und ihnen mitteilen, dass ihr Bescheid noch nicht angekommen ist. Was machen sie dann? Sie sagen, das kann länger dauern und ich soll noch warten. Und dann? Also für mich ist das auch keine Lösung.

Was mich am meisten nervt, es gibt ja keine Poststempel, mit denen man nachweisen könnte, dass die Post dran schuld ist. Ich denke nämlich, dass es nicht die Post ist. Die Bescheide werden zentral von Nürnberg aus verschickt, wahrscheinlich gibts dort hin und wieder mal Engpässe und es dauert länger, bis was rausgeht. Und da es keine Poststempel gibt, kann man es ja auch nicht nachweisen.

Bei ordentlichen Firmen werden Briefe auchmal vordatiert, damit der Empfänger sich nicht wundert sondern sich freut, daß er so schnell Antwort erhalten hat. Kundenfreundlich finde ich das Verhalten der ARGEn nicht!!

Earl, der sich mal wieder richtig aufregen musste.
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nervi
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Beitrag von nervi »

Hallo Margaretha,

ich muss Dir rechts geben, das wäre auch meine Meinung, wenn meine Erfahrung nicht anders wäre. :!:
Im Übrigen, das Problem ist wohl nicht der Postweg zu uns, sondern nach Nürnberg und dann zu uns. So dumm sich das anhört, wo doch alle Daten über Computer übermittelt werden.
Die Arge hat es mir so erklärt (keine Ahnung ob das richtig ist):
Der Sachbearbeiter der Arge gibt alles in den Computer ein, das Datum ergibt sich automatisch sobald er z.B. den Brief speichert, und nach Nürnberg übermittelt. Also wohl gemerkt, sein Schreib-/Erstell - Datum ! Dieses Datum verändert sich nicht mehr. Nürnberg prüft, druckt aus, und versendet (selbstverstänlich nicht einzeln, sondern als Sammelsendung) zu uns Hartzempfängern. Bis zur Versendung kann da schon mal mehr als eine Woche an Zeit vergehen, plus den Postweg.

Wie gesagt, keine Ahnung ob das stimmt, ist ja nur eine Aussage eines Sachbearbeiters.
Wünsche noch einen schönen Tag


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nervi
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Beitrag von nervi »

Hi Earl,

bei uns haben die Umschläge auch kein Datum, zumindest find ich keins was ich lesen könnte (kommt sicher durch die Sammelsendungen, da bekommen die doch einen Einlieferungsschein, denke ich).

Zu Deiner VoIP Telefonie, hab ja nicht viel Ahnung davon, hat mein Sohn (der kommt aus der Branche) uns eingerichtet. Wir können aber Hotlines anrufen, allerdings nicht zu 1 Cent wenn es die berühmten "Sonderrufnummern" sind. Haben die Hotlines normale Stadtnummern (also mit normaler Vorwahl) wie unser Arbeitsamt und Arge hat, funktioniert das zu 1 Cent !
Wünsche noch einen schönen Tag


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EarlGrey
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Beitrag von EarlGrey »

Hi nervi,

bei Dir bin ich offenbar immer an der richtigen Adresse mit meinen Themen, so auch wieder mit VoIP *freu*

Ich würde meine ARGE auch gern zu Normaltarif anrufen, aber die Nummer geben sie nicht raus. Allgemein werden keine Telefonnummern bekanntgegeben außer solchen, die mit 01801 anfangen (zum Ortstarif 4.6 cent pro Minute). Und die sind mit VoIP halt nicht so günstig. Also bei Euch in der Stadt kann man die ARGE mit normaler Nummer anrufen? AUch einzelne Sachbearbeiter oder eine Hotline?

Gruß (und gute Nacht - ich mach für heute Schluss)
Earl
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nervi
Beiträge: 194
Registriert: 12.06.2006 01:24
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von nervi »

nö, lieber Earl,

leider auch nur eine Hotline, aber "noch" mit normaler Ortsvorwahl !!! Sonst hätte ich mir der Arge schon meine Leistung vertelefoniert !!!

Jo dann mal "guts Nächtle" :) !!!
Wünsche noch einen schönen Tag


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wuschel04
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Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von wuschel04 »

Hallo!

M.W. ist die bereits erwähnte "3-Tage-Frist" lediglich eine fiktive Frist, bei der die Arge "davon ausgeht, daß..." M.E. muß doch immer der Absender - also die Arge - den Nachweis führen, daß ihre Postsendungen die Empfänger auch erreicht hat. In der Vergangenheit soll es schon genügend Sozialgerichtsverfahren gegeben haben (auch gegenüber anderen Behörden), in denen die Behörde den tatsächlichen Zugang der Postsendung nicht beweisen konnte und gerade deshalb "am kürzeren Hebel" saß...
Abgesehen davon zeigt die Erfahrung, daß "Nürnberg" den "unverzüglichen" Versand der durch die Argen veranlaßte Post tatsächlich nicht immer sicherstellen kann. Für Postsendungen, die die Argen vor Ort (also nicht über "Nürnberg") versenden, werden m.W. oft Privatunternehmen in Anspruch genommen. Und bei denen sollen Verzögerungen schon häufiger vorgekommen sein.

M.f.G.
wuschel04
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