Guten Tag,
ich lebe seit einigen Jahren mit meinem Freund zusammen, der ab 1. Januar Hartz IV-Empfänger wird, wenn nicht noch ein Wunder geschieht. Ich verdiene ca. 1.400,- € netto im Monat. Unsere Wohnung werden wir damit nicht halten können. Da es derzeit leider zwischen uns kriselt und eine gemeinsame Zukunft ungewiß ist, stellt sich mir die Frage, ob ich vor dem 1.1. mich von ihm trennen soll; Hintergrund ist der, daß ich gehört habe, dann für ihn unterhaltspflichtig zu werden und aus dieser Verpflichtung nur sehr schwer wieder herauskomme, wenn wir uns erst danach trennen sollten. Mit wieviel Geld können wir überhaupt rechnen (auch wenn wir zusammenbleiben würden)?
Vielen Dank im voraus.
unterhalt
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Unterhalt für den Partner
In Eurem Fall besteht eine eheähnliche Gemeinschaft hieraus resultiert die sogenannte Unterhaltsverpflichtung die durch die ARGE (ALG II AMT) angewendet wird.
Eure Berechnung wird wie folgt aus sehen:
Regelsatz: pro Person 311,00
zuzüglich Freibetrag wg. Erwerbstätigkeit (Versicherungen)
pauschal 30,00 Euro für die erwerbstätige Person
zuzüglich ca. 15,00 pauschal für Arbeitsmittel für die erwerbstätige Person
zuzüglich nachgewiesene Fahrkosten zum Arbeitsort.
Bei den Miet- und Nebenkosten kommt es darauf an ob die Wohnung angemessen ist, dafür gibt es Tabellen.
Wenn Du 1400,00 Euro netto verdienst kann es tatsächlich sein, das Dein Partner keine ALG II - Leistung erhält.
Trennst Du Dich wohnlich und partnerschaftlich von ihm, endet die Unterhaltsregelung sofort. Denn laut Gesetz gibt es keine Unterhaltsverpflichtung für unverheiratete. Dies ist eine Praxis der Behörden, die aber mit keinem Gesetz zum Unterhalt geregelt worden ist.
Eure Berechnung wird wie folgt aus sehen:
Regelsatz: pro Person 311,00
zuzüglich Freibetrag wg. Erwerbstätigkeit (Versicherungen)
pauschal 30,00 Euro für die erwerbstätige Person
zuzüglich ca. 15,00 pauschal für Arbeitsmittel für die erwerbstätige Person
zuzüglich nachgewiesene Fahrkosten zum Arbeitsort.
Bei den Miet- und Nebenkosten kommt es darauf an ob die Wohnung angemessen ist, dafür gibt es Tabellen.
Wenn Du 1400,00 Euro netto verdienst kann es tatsächlich sein, das Dein Partner keine ALG II - Leistung erhält.
Trennst Du Dich wohnlich und partnerschaftlich von ihm, endet die Unterhaltsregelung sofort. Denn laut Gesetz gibt es keine Unterhaltsverpflichtung für unverheiratete. Dies ist eine Praxis der Behörden, die aber mit keinem Gesetz zum Unterhalt geregelt worden ist.