fragen zu hartz 4 -dringend-

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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cenko
Beiträge: 5
Registriert: 24.05.2006 20:19

fragen zu hartz 4 -dringend-

Beitrag von cenko »

hallo.....

also ich habe eine arbeit angefangen, seit heute...40 std die woche....1300 brutto, netto müste ich so ca.930 euro rausbekommen da ich ja ledig bin...
ich wohne noch mit meinen eltern und die beziehen hartz4, da denke ich mal das deren leistung jetzt wegen meiner arbeit neu berechnet werden müste....

meine eltern bekommen zur zeit 2x311 euro plus 253 euro mietzuschlag=ca 875 euro im monat..

meine frage , da ich ja jetzt arbeiten werde und ca 930 netto verdiene, welche leístung und in welcher höhe würde meinen eltern gekürzt werden ??? was würden die am ende bekommen ????
Gast

Beitrag von Gast »

Die beiden bilden eine Bedarfsgemeinschaft.

Zu der gehörst Du nicht, da Du Deinen Bedarf selber decken kannst.

Ihr lebt aber in einer Haushaltsgemeinschaft. Da wird im SGB II eine Unterstützung Deinerseit angenommen.

Nach der Pfändungsfreigrenze müßten Dir 939,99 netto bleiben.

Wie das aber in Eurem Fall nach SGB II korrekt wäre, kann Dir nur ein versierter Fachanwalt für Sozialrecht sagen.
pennywise
Beiträge: 5
Registriert: 02.06.2006 17:56

Beitrag von pennywise »

Ralf Hagelstein hat geschrieben:Die beiden bilden eine Bedarfsgemeinschaft.

Zu der gehörst Du nicht, da Du Deinen Bedarf selber decken kannst.

Ihr lebt aber in einer Haushaltsgemeinschaft. Da wird im SGB II eine Unterstützung Deinerseit angenommen.

Nach der Pfändungsfreigrenze müßten Dir 939,99 netto bleiben.

Wie das aber in Eurem Fall nach SGB II korrekt wäre, kann Dir nur ein versierter Fachanwalt für Sozialrecht sagen.

da hab ich auch gleich noch eine frage:
was ist dann eine bedarfsgemeinschaft?
das hat mich auch schon gewundert beim hartz 4 bescheid meines sohnes. obwohl wir zu dritt (meine vollj. kinder u ich) zusammen wohnen, sind wir keine bedarfsgemeinschaft. liegt das auch daran, dass ich meinen unterhalt decken kann? meine tochter hat wohl auch einen bedarf, werden sie u mein sohn dann zu einer bedarfsgemeinschaft, wenn sie einen hartz 4 antrag stellt?

8)
Gast

Beitrag von Gast »

Zur Bedarfsgemeinschaft gehört jeder, der in einem Haushalt mit anderen zusammenwohnt, die ebenfalls Anspruch auf Unterstützung haben.
Also alle beziehen ALG II.
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