Hallo,
seit März 06 beziehe ich AlgII(22 Jahre alt)in Nds (Vorher ein halbes Jahr in NRW, da haben meine Eltern keinen Brief bekommen), zum Glück nur bis zum 31.07.06, da ich dann meine Ausbildung anfange. Seit drei Jahren wohne ich nicht mehr bei meinen Eltern, jetzt haben meine Eltern am 23.5 einen Brief von meiner zuständigen AlgII Stelle(per Einschreiben), ausgestellt am 17.5.. Mit einer Frist bis zum 2.6. bis zu der sie geantwortet haben müssen(also ihr komplettes Einkommen offenlegen müssen usw.), sonst müssten sie ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro zahlen.
Da meine Eltern noch einige Fragen dazu hatten, haben sie am 24.5 gleich bei der AlgII Stelle angerufen, doch die zuständige Sachbearbeiterin war nicht da und ein anderer könnte ihnen da keine Auskunft geben, sie sollen doch am Montag nochmal anrufen. Meine Eltern am Montag nochmal angerufen, aber die gute Frau war immer noch nicht zu erreichen, man sagte meinen Eltern dann noch, das es am besten wäre, wenn sie mal persönlich vorbeikommen würden (ein Weg beträgt 150 km, also hin und zurück 300km)
Nun meine Frage, gibt es nicht irgendeine Regelung, wieviel Zeit man haben muss um auf einen behördlichen Brief zu antworten?
Denn wenn meine Eltern noch Fragen dazu haben und die zuständige Sachbearbeiterin nicht zu erreichen ist, wie sollen sie dann den kram ausfüllen.
Vor allem, warum kommt das Amt die letzten zwei Monate damit an.
(Es geht nicht darum, das meine Eltern sich vor eventuellen Unterhaltsansprüchen drücken wollen )
Danke für eure Antworten, vieleicht hat ja jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht.
Gruß genervte sie
Unterhaltspflicht der Eltern bei U25
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