Wie sparen trotz Hartz4...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
azhalady
Beiträge: 14
Registriert: 11.05.2006 16:48
Wohnort: Lübeck

Wie sparen trotz Hartz4...

Beitrag von azhalady »

Hallo,

mal ne Frage...in welcher Höhe darf man trotz ALG2 -Hartz 4 sparen?Eigtntlich lohnt es sich ja nicht eine Versicherung bzw Tagegeldkonto aufzumachen da sie daruaf zurück greifen dürfen,wenn irgendwann zuviel drauf sein sollte, oder? Wobei, ich werde eh in 2 Jahren wiedr arbeiten( bin z.Zt. in Erziehungszeit).Wie macht ihr das mit dem Sparen?
Gast

Beitrag von Gast »

Kopfkissen? :roll:
Gast

Beitrag von Gast »

Du hast pro Lebensjahr einen Freibetrag zum sparen von 200 €!
Hast du schon so viel? Also dein Lebensalter mal 200 = dein Freibetrag denn due als "Vermögen" haben darfst und die nicht drann dürfen!
Gast

Beitrag von Gast »

Und ab August dann nur noch 150 €. Lest Ihr keine Zeitung?
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Langzeitarbeitslose sollen künftig 250 statt 200 Euro pro Lebensjahr (höchstens 16.250 Euro) für die Altersvorsorge zurücklegen dürfen, ohne dass Leistungen gekürzt werden. Im Gegenzug wird der Freibetrag für sonstiges Vermögen wie Sparguthaben von 200 auf 150 Euro (höchstens 9.750 Euro) gekürzt. Dies gilt auch für den Vermögensfreibetrag für Kinder von Alg-II-Beziehern. BAföG-Empfänger können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu ihren Wohnkos-ten erhalten.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Antworten