denn sie wissen nicht was sie tun

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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ilovehartz4
Beiträge: 14
Registriert: 14.03.2006 17:59

denn sie wissen nicht was sie tun

Beitrag von ilovehartz4 »

Moinsen erst mal einige daten

hartz 4 antrag gestellt 10/05 genehmigt bis 03/06

hatte noch anspruch auf anschlußübergangsgeld(habe ich der ARGE bekannt gegeben) von 10/05 bis 12/05 wurde aber erst ausgezahlt wenn arge ihren erstattungsanspruch genüber der bfa geltend gemacht hat und ergebnis meiner abschlußprüfung vorliegt
ergebnis der prüfung lag mitte 11/05 vor, arge machte erstattungsanspruch erst am 30.12.05 geltend.
letzendliche auszahlung des übergangsgeldes der bfa für die monate 10/05-12/05, nachdem alles mit der arge verrechnet war, ende 1/06.

bekomme nun ein schreiben der arge, dass ich ja in 01/06 einkommen hatte (jenes übergangsgeld aus der verspäteten nachzahlung der bfa) und ich deshalb 705 € zurückzahlen soll.

ist das rechtens oder schreit das nach anwalt und sozialgericht?????

......hab zum 1.6 nen job(ergebnis meiner 1000% eigenbemühung !!!!!!!!!!) wenn ich da so arbeite wie die pfeifen aufm amt (SORRY aber mir platzt der kragen) bin ich den am 2.6 wieder los.
Gast

Beitrag von Gast »

Anwalt.
ilovehartz4
Beiträge: 14
Registriert: 14.03.2006 17:59

habsch mir gedacht..............

Beitrag von ilovehartz4 »

bin scho wech zum termin............zisch
ilovehartz4
Beiträge: 14
Registriert: 14.03.2006 17:59

also mochmal

Beitrag von ilovehartz4 »

ARGE hat am 31.10.05 erstattunganspruch gegenüber der deutschen rentenversicherung angemeldet.

DRV hat mitgeteilt, dass übergangsgeld erst ausgezahlt wird, wenn ARGE ihren erstattungsanspruch geltend gemacht hat.

ARGE hat dieses erst am 30.12.05 gemacht und darüber hinaus, noch verkehrt versendet.

nachdem alles bei der drv dann endlich eingegangen ist am 23.1.06, wurde innerhalb von 5 tagen anschlußüberganggeld ausgezahlt.

arge wertet dieses nun natürlich als einkommen für 01/06 und will 705€ zurück.

was kann ich dafür, dass arge erst anträge verspätet stellt undverkehrt versendet. fühle mich hier dermaßen in a.... gekniffen.
widerspruch erfolgte, klage erhoben, anwalt sieht nun aber keine chance auf durchsetzung der klage, da das sc....zuflußprinzip gilt.

d.h. hätte die arge schnell und korrekt gearbeitet, wäre die auszahlung des anschlussüberganggeldes in 12/05 gewesen.

hoffe noch auf tipps..............sehe dieses verhalten einfach nicht ein.
da ich rechnerisch um einen monat beschissen wurde.
Gast

Beitrag von Gast »

Tipp für den Anwalt: § 850 ZPO prüfen.

Dies kann hier aber weiter nicht erörtert werden. Nur ein evtl. mögl. Hinweis. :wink:
ilovehartz4
Beiträge: 14
Registriert: 14.03.2006 17:59

Beitrag von ilovehartz4 »

moin ralf, welchen unterparagraphen meinst du denn genau?
gibt ja 850 a-k
Gast

Beitrag von Gast »

Das soll sich der Anwalt mal anschauen.
Es geht um die Unpfändbarkeit von Einkommen bis zur Vermögensfreigrenze.
Pfändungsschutz ist das Stichwort.
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