Hallo zusammen!
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich bekomme H4, wohne mit meiner Freundin seit Dez 05 gemeinsam in einer Wohnung. Sie bekommt Wohngeld, da sie noch studiert bis Ende Oktober.
Meine Freundin könnte nun einen Nebenjob/Werkvertrag annehmen bei dem sie pauschal 2000 Euro bekommt, was ich beim Amt angeben müßte, da wir dort als Bedarfsgemeinschaft geführt werden?(ach klingt das toll). Weiß jemand inwieweit mein H4-Geld daraufhin gekürzt wird, und wieviel von dem Geld meine Freundin behalten darf. Und wie kann man möglichst viel behalten.
Würde ich den Job machen könnte ich ja 100 pauschal, dann 20% (100-800) darüber hinaus 10% behalten, aber wie ist es beim Partner? Genauso und dann noch die normalen Steuern, oder wie? Und wird dann das Wohngeld gekürzt. Oje, soviele Fragen. Dennoch danke schonmal.
Gruß
Nille
Zuverdienst bei Partner?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Vielleicht hilft der Dir weiter. Ich hoffe, ich darf das
http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html
LG
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LG
Klar, warum sollst nicht dürfen ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
