Umzug in eine grössere Wohnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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angie78
Beiträge: 1
Registriert: 26.04.2006 09:45
Wohnort: Rostock

Umzug in eine grössere Wohnung

Beitrag von angie78 »

GutenTag, ich bin die Angie und alleinerziehende Mutter von 2 Mädels. Meine Kids haben einen Altersunterschied von 8 Jahren. Wie wohnen in einer 3 Raum Whg, die gerade mal 57m² hat. Jetzt möchten wir umziehen. Ich habe schriftlich einen Antrag eingereicht, der wurde abgelehnt......mit der Begründung!!! Der Wohnraum wäre angemessen in Bezug auf die m² und die Zimmer-Anzahl. Mein 1 jähriges Kind benötigt noch keinen eigenen Wohnraum schreibt man mir und mir wäre es zu zumuten in der Wohnstube auf der Couch zu schlafen.
Ich habe natürlich sofort Widerspruch eingelegt. Aber noch keinen Bescheid.....das ganze ist jetzt fast 3 Monate her.
Unter welchem Paragrahen finde ich das was mir zusteht???? Bitte helft mir.
MichaelW
Beiträge: 111
Registriert: 12.04.2006 22:33
Wohnort: Extertal

Beitrag von MichaelW »

Ich denke mal, daß Deine Ansprüche da etwas zu hoch sind.
Und: Wenn Dein kleines Kind keinen eigenen Wohnraum braucht, und wenn Du in der Wohnstube schlafen kannst, dann würden ja sogar 2 Räume reichen.
Wir haben auch jahrelang mit 5 Personen in 3 Zimmern / 60 qm gewohnt (freiwillig, ohne Hartz 4 / Sozialhilfe ) Ging ganz gut, wir haben sogar noch des öfteren Gäste aufgenommen und beherbergt.
Tipp: Dankbar sein für das, was man hat, und das Beste draus machen.
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Ein Kleinkind von einem Jahr braucht nunmal kein eigenes Zimmer. Mir wurde sogar mal von einem Fallmanager gesagt das es durchaus zumutbar wäre das ein Kind bis zum Alter von 3 Jahren bei den Eltern im Bett schlafen soll.

Ich wollte da auch eine größere Wohnung haben weil die 32m² Bude (1 Zimmer) für mich und meine Frau einfach zu klein war. Da sagte der Fallmanager mir nur das ein Umzug in eine größere Wohnung nicht nötig sei. Ich erzählte ihm dann das bei uns ein Kind geplänt wäre , darauf kam dann diese tolle Info von ihm.

Bin dann gleich am nächsten Tag mit einem Wohnungsangebot zu einer anderen Fallmanagerin gegangen und die hat mir das dann alles bewilligt. Nun haben wir 2 eine 63m² 2 Z.Wohnung. Also kommt scheinbar auch ganz draufan wie die Leute beim Amt grade so drauf sind :shock:
Gast

Beitrag von Gast »

Die Laune der Sachbearbeiter darf damit nichts zu tun haben.

Alle müssen sich an Recht und Gesetz halten.

Das Gesetz, hier das SGB II, sagt nur aus, daß eine Unterkunft "angemessen" sein muß.

Hiernach müssen die Kommunen Regelungen schaffen.
Das war schon bei der Sozialhilfe so.

Diese kommunale Regelung muß die Behörde in Schriftform dem Antragsteller zugänglich machen.

Ich habe bisher nichts im Internet zu Rostock gefunden, vielleicht kann da DJTermi weiterhelfen?
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Hallo Angie, zufällig liege ich momentan mit dem AA auch im Klinch weil meine Wohnung unangemessen zu groß und die Wohnkosten zu hoch sind. Weil ich recherchiert habe kenne ich mich in den Wohnungsgrößen etwas aus, weiß aber den zugehörigen Paragraphen nicht. Für einen 3 Personenhaushalt steht Dir eine 3-Zimmerwohnung von 75 m² zu! Allerdings darf sie die Ortsübliche Miete nicht überschreiten, also kein Luxus. Die Sachbearbeiter werden immer alle versuchen Dich so klein und kostengünstig wie möglich zu halten. Bevor Du einen Mietvertrag unterschreibst, muß das AA zustimmen, Dir den Umzug zu finanzieren, auch dazu sind sie verpflichtet, sofern die 3 Zimmerwohnung die angemessenen Kosten nicht übersteigt. Um die ganze Geschichte abzukürzen, kann ich Dir nur den Rat geben einen Fachanwalt für Sozialrecht einzuschalten, Beratung und ev. entstehende Prozesskosten bekommst Du von der Prozeßkostenbeihilfe. Sei hartnäckig und laß Dich nicht abschütteln, ich weiß genau, daß Dir eine 75m² große 3 Zimmerwohnung zusteht. Viel Glück und liebe Grüße buxi
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