Hallo,
nach langem Warten habe ich endlich mein bescheid gekriegt und bin aus den Socken gefallen.
Um den Sachverhalt zu erkäaren, ich bin 30 und bin alleinerziehend, der Vater des Kindes ist im Ausland, keine Ahnung wo.
Nun wurde bei der Antragsabgabe verlangt die Einkommensnachweise meiner Eltern offenzulegen, habe ich auch gemacht, weil ich bedroht wurde, dass es dann sehr lange dauern würde, würden sie sich dann vom Finanzamt holen hiesse es.
Also habe ich alles abgegeben, mit dem Schreiben von meinen Eltern, dass die mich weder finanziell noch in der Erziehung unterstützen.
Heute kam also der Bescheid. Unterhalt soll ich 177 Euro von meinen Eltern kriegen, 127 Euro für das Kind als Unterhaltsvorschuss, obwohl die vom Jugendamt gesagt haben, es gebe da nichts zu holen, weil der Auffenthalt des Vaters unbekannt sei.
Wie berechen die denn sowas, ist mir völlig schleierhaft, zumal ich wirklich nichts von den Eltern kriege.
Also ich dahin, meinte die Sachbearbeiterin, ich müsste zum Jugendamt, habe ich gesagt mache ich, aber danach gehe ich auch zum Sozialgericht und hole mit einen Schein für einen Anwalt, zumal ich schon 30 bin, ein Kind habe, eine abgeschlossene Ausbildung und Studium hinter mir habe.
Dann hat sie blöde gelächelt und gesagt, sie schreibt mal einen Bemerk.
Widerspruch dauert ja 2 monate, ich weiss zur 100 prozent dass ich im Recht bin. Kann ich dann auch direkt zum Sozialgericht gehen.
Warum wird man so um seine Rechte gebracht??
Auch sagte sie, den Alleinerziehendenzuschlag gebe es nicht, solange ich mit Eltern wohne, stimmt das??
Soll ich nach einer Woche Wartezeit zum Sozialgericht?? Wie soll ich mich verhalten
Wann zum Sozialgericht gehen? Bitte um drigende Hilfe,
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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debbie1109
- Beiträge: 8
- Registriert: 12.02.2006 07:52
Eigentlich ist das mit der rechtlichen Unterhaltsverpflichtung ganz einfach.
Steht im § 33 Abs. 2 SGB II.
Inhaltlich stellt es sich so dar:
Die Eltern sind zur Unterhaltszahlung verpflichtet (Berechnung nach Einkommen und Vermögen), wenn
1.) ihr Kind minderjährig ist
2.) ihr Kind unter 25 Jahre alt ist und noch keine Erstausbildung abgeschlossen hat.
Also warum sollten deine Eltern für dich unterhalt zahlen ? Wohnst du denn bei deinen Eltern ? Dann wär das wieder eine andere Sache.
Steht im § 33 Abs. 2 SGB II.
Inhaltlich stellt es sich so dar:
Die Eltern sind zur Unterhaltszahlung verpflichtet (Berechnung nach Einkommen und Vermögen), wenn
1.) ihr Kind minderjährig ist
2.) ihr Kind unter 25 Jahre alt ist und noch keine Erstausbildung abgeschlossen hat.
Also warum sollten deine Eltern für dich unterhalt zahlen ? Wohnst du denn bei deinen Eltern ? Dann wär das wieder eine andere Sache.
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debbie1109
- Beiträge: 8
- Registriert: 12.02.2006 07:52
Hallo debbie1109
Zuschlag für alleinerziehende erhält man nur dann, wenn man als einziger Erwachsener ein Kind betreut. Da Du bei Deinen Eltern lebst wird davon ausgegangen das sie sich auch um das Kind kümmern und Du nicht total alleine alles regeln musst.
Erst ab dem 1. Juni bekommst Du den.
Gruß
Zuschlag für alleinerziehende erhält man nur dann, wenn man als einziger Erwachsener ein Kind betreut. Da Du bei Deinen Eltern lebst wird davon ausgegangen das sie sich auch um das Kind kümmern und Du nicht total alleine alles regeln musst.
Erst ab dem 1. Juni bekommst Du den.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Da du noch bei deinen Eltern wohnst geht die ARGE von einer Bedarfsgemeinschaft aus. Das Gehalt deiner Eltern wird also angerechnet.
Dann kann es gut sein das du wenig bis garnichts bekommst.
Geh doch einfach mit deinem Mietvertrag für die neue Wohnung zur ARGE und lass das mal neu berechnen. Dann kriegst du auch ganz normal die Miete bezahlt (wenn angemessen) plus Geld für dich und dein Kind.
Dann kann es gut sein das du wenig bis garnichts bekommst.
Geh doch einfach mit deinem Mietvertrag für die neue Wohnung zur ARGE und lass das mal neu berechnen. Dann kriegst du auch ganz normal die Miete bezahlt (wenn angemessen) plus Geld für dich und dein Kind.