1-euro-job schicht u. wochendarbeit????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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obium
Beiträge: 2
Registriert: 20.04.2006 12:14

1-euro-job schicht u. wochendarbeit????

Beitrag von obium »

hallo. habe eine dringende frage. werde in kürze zu einem 1-euro-job heran gezogen. aus meinem bekanntenkreis istt mir bekannt, dass hier auch schichten und sonntagsarbeit geleistet werden müssen je nachdem in welchem bereich man eigeteilt wird. soweit wie ich informiert bin, werden aber weder schichtarbeit noch die arbeit am wochenende mit einer zulage bezuschusst. meine frage ist: ist dies rechtens? habe ich als 1-euro- arbeiter anspruch auf eine normale, geregelte arbeitszeit?
alles andere grenzt doch an ausbeutung....
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Laut SGB II dürfen diese Maßnahmen nicht länger als 6 Monate dauern, mit Ausnahme begründeter Einzelfälle. Zudem muss die wöchentliche Arbeitszeit unter 40 Stunden liegen, damit die Teilnehmer/innen neben der Teilnahme an der 1-Euro-Maßnahme noch ausreichend Zeit haben, sich selbständig um eine Arbeitsstelle zu bemühen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

DjTermi hat geschrieben:Zudem muss die wöchentliche Arbeitszeit unter 40 Stunden liegen, damit die Teilnehmer/innen neben der Teilnahme an der 1-Euro-Maßnahme noch ausreichend Zeit haben, sich selbständig um eine Arbeitsstelle zu bemühen.
Wobei hier maximal 30 Stunden für die eigentliche "Arbeit" vorgesehen sind, und 10 Stunden für die berufliche Qualifikation, die ja Sinn dieser Maßnahme sein soll. :wink:
obium
Beiträge: 2
Registriert: 20.04.2006 12:14

Beitrag von obium »

danke für die antworten.....meine frage jedoch ist: muß ich als 1-euro-jobber schichtdienst leisten und wochenendarbeit, sprich auch sonntags arbeiten? schließlich bekomme ich ja keine schichtzulage bzw. sonntagszulage, die ja jedem zusteht....
Gast

Beitrag von Gast »

Hier wäre es zu prüfen, ob die Arbeitsgelegenheit grundsätzlich rechtens ist.
Also ab mit der Arbeitsplatzbeschreibung zur Gewerkschaft und dies prüfen lassen.
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