HILFFEEEEEEEE wer kann mir was dazu sagen ???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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swtele
Beiträge: 4
Registriert: 03.04.2006 18:34

HILFFEEEEEEEE wer kann mir was dazu sagen ???

Beitrag von swtele »

Hallo

ich war heute bei der ArGe gewesen und habe denen mitgeteilt, das ich mit meinem Mitbewohner zusammenziehen möchte, da wir uns näher gekommen sind.
Zudem habe ich denen gleich mitgeteilt, das mein Mitbewohner für meinen
Lebensunterhalt aufkommt, aber NICHT für meine Kinder.
Dies haben die auch so akzeptiert.
Nun verlangen die aber folgende Unterlagen von meinem Mitbewohner:

Kontoauszüge
Gehaltsnachweise
KFZ-Schein und Wert über das KFZ
KFZ Versicherungsschein
Krankenversichertenkarte

Ist mein Mitbewohner verpflichtet all diese Nachweise vorzulegen????
Normalerweise reicht doch die Gehaltsabrechnung von Ihm aus ....
Und die Kontoauszüge gehen die doch gar nichts an ... ODER ????
Ebenso das KFZ ... was wollen die damit .... geht die doch auch nichts an.
Wir wissen das wir so kein Geld von denen bekommen werden.
Die sollen doch nur die Berechnung für den Bedarf meiner Kinder vornehmen.
Denn bisher war es so ... das mein Sohn zu viel Geld bekommt und für mich mit aufkommen musste sowie für die Miete.
Da mein Sohn Halbwaisenrente von 167 euro bekommt plus das Kindergeld.

Ist es überhaupt möglich das die ArGe eine Berechnung nur für die Kinder macht????
Die Kinder haben ja auch einen Bedarf .... und für den kommt ja mein Feund nicht mit auf.

BITTE HELFT MIR
ICH WEISS NICHT MEHR WEITER.

danke schon im vorraus

swtele
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo swtele
Es kann sein, das die Arge die Angaben von Deinem Freund braucht weil ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Auch wenn Du selber keine Leistungen mehr beziehst bekommen Deine Kinder diese weiterhin.

Bei den Kontoauszügen würde ich persönlich nur den aktuellen Kontostand sichtbar lassen und den Rest schwärzen weil keinen die Kontobewegungen eines nicht Leistungsempfängers etwas angehen.
Beim Auto kann es meiner Meinung auch nur um die Feststellung von Vermögenswerten gehen. Da er aber nicht zum Unterhalt für Deine Kinder herangezogen werden kann geht das auch keinen was an würde ich mal sagen.
Krankenkasse ist nur insofern interessant, wenn ihr verheiratet wäret und Du bei ihm in die Familienversicherung kämst. Die hätte dann Vorrang vor der versicherung durch die Arge. Er kann aber keinen familienversichern weil das nicht so ist, auch nicht bei den Kindern.
Ob es eine Berechnung nur für den Bedarf der Kinder gibt weiß ich für Alg 2 Zeiten nicht, bei der alten Sozialhilfe war das so.
Gruß
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