HARTZ 4 AUCH MIT 16JAHRE?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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NIHAT
Beiträge: 4
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HARTZ 4 AUCH MIT 16JAHRE?

Beitrag von NIHAT »

Habe da eine frage.ich bin alleinerziehend,meine tochter ist 16 jahre alt,geht noch in die schule 8.klasse.möchte zu einer freundin ziehen,bekommt sie weiterhin ihr hartz4 geld,was ich seither für sie erhalten habe?
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Seit dem 01.04.06 darf ein unter 25 J. nicht mehr ohne vorherige Zustimmung der ArGe / Kommune umziehen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
NIHAT
Beiträge: 4
Registriert: 16.04.2006 20:25
Wohnort: AALEN

AUSZIEHEN MIT 16 JAHRE

Beitrag von NIHAT »

Ja das wissen wir.Aber sie muss da ja keine miete bezahlen,und möchten wissen ob sie wenigstens ihr geld weiterhin bekommt was sie seither bei mir bekommt ,vom hartz 4.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Ohne Zustimmung der ArGe wird Ihre Tochter 276,-€ Regelsatz als Haushaltsangehöriger erhalten. Ich weiß aber nicht, ob sie dann später evtl. Schwierigkeiten hat, wenn Mietkosten anfallen, da sie den Anspruch auf Übernahme dieser Kosten mit dem Auszug verliert.

DjTermi, weisst Du da mehr zu?
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