Wer kann mir weiter helfen *DRINGEND*

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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swtele
Beiträge: 4
Registriert: 03.04.2006 18:34

Wer kann mir weiter helfen *DRINGEND*

Beitrag von swtele »

Hallo

mein freund und ich wollen zusammen ziehen.
Jetzt meine Frage
Ich habe 2 Kinder .... ist mein Freund dann verpflichtet für meine Kinder mit aufzukommen???
Ich bekomme Hartz4 und für die Kinder steht ja bei hartz4 auch ein Mietanteil für die Wohnung fest.
Muss dies mein Freund dann mit bezahlen???
Denn mein Freund hat einen Job.

Wenn mein Freund für die Kinder Geld-mäßig nicht aufkommen muss, wie kann ich das beim Amt am besten klarstellen?
Denn von allein machen die ja was sie wollen.
Ob es in Ordnung ist oder nicht.

Bitte helft mir !!!!

gruss swtele
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Nein, es gibt kein Gesetz, nach dem Ihr Freund verpflichtet ist, für Sie oder Ihre Kinder aufzukommen!

Googeln Sie mal zum Thema eheähnliche Gemeinschaft. Wenn Sie in einer solchen leben, werden alle Einnahmen der Gemeinschaft angerechnet und mit dem Bedarf abgeglichen.
Wenn Sie nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, wovon ich ausgehe (keine 3 Jahre zusammenleben, kein gemeinsames Konto, kein Füreinandereinstehen in Notzeiten, kein gemeinsames Kind) dann sollte Ihr Freund keine Angaben zu seinem Einkommen in Ihrem Antrag machen und schriftlich erklären, dass er nicht bereit ist, Sie und Ihre Kinder zu finanzieren.

Sollte die ArGe daraufhin den Antrag ablehnen oder sonstwie Stress machen, Widerspruch einlegen und Klage vor dem Sozialgericht.
swtele
Beiträge: 4
Registriert: 03.04.2006 18:34

Beitrag von swtele »

Hallo nochmal

also im moment leben wir zusammen als Wohngemeinschaft.
Die ArGe fordert jetzt aber von Ihm sich eine eigene Wohnung zu suchen.
Die verlangen ja auch schon Unterlagen zum Nachweis das er sich um eine Wohnung kümmert.
deshalb haben wir beschlossen , jetzt offiziell zusammen zu ziehen.
Wir wohnen jetzt seit November 05 als WG zusammen.

Ich weiss eben nicht wie wir es hinbiegen können, das wir zusammen wohnen können aber trotzdem das geld alles getrennt ist.
Diese Situation ist sooo SCHEI***

Ist es denn überhaupt so möglich offiziell zusammen zu ziehen....ohne das er für uns grade stehen muss mit seinem einkommen????
Ich bitte nochmal um genaue Hinweise...
Vielen Lieben dank

Swtele
Margaretha
Beiträge: 67
Registriert: 31.03.2006 09:58

Beitrag von Margaretha »

Für die Kinder muß Ihr Freund auf nicht aufkommen (auch bei einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht), die Kinder haben Anspruch auf den auf sie entfallenden Mietanteil u. auf volle Leistungen zum Lebensunterhalt, das gilt aber nur für die Kinder, denn für Sie als Lebenspartnerin wird Ihr Freund aufkommen müssen, wenn Sie eine gemeinsame Wohnung haben!
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Mir ist nicht nachvollziehbar, wie die ArGe jemanden, der nicht in Leistungsbezug steht, überhaupt auffordern kann, umzuziehen o.ä. Das dürfte jeder rechtlichen Grundlage entbehren.

Zum Thema eheähnliche Gemeinschaft ist hier schon so viel geschrieben, nur weil ein Paar zusammenlebt, müssen die sich nicht gegenseitig unterhalten! Da ist das Bundesverfassungsgericht davor, das hat schon vor einigen Jahren definiert, wann eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt.

Hilfe finden Sie in einer Sozialberatungsstelle:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx
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