Darlehen während Hartz 4?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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MartinaB
Beiträge: 2
Registriert: 11.04.2006 18:09

Darlehen während Hartz 4?

Beitrag von MartinaB »

Hallo Ihr!

Ich bekomme ab dem 1.5. wohl Hartz 4 und sehe keine Chance, mit dem Geld hinzukommen. So sehr ich auch rechne, das klappt einfach nicht.
Nun könnte mir mein Vater etwas leihen (viel hat er auch nicht), wenn ich es ihm zurückzahle, wenn ich wieder Arbeit bekomme. Geht sowas eigentlich oder wäre das plötzlich Einkommen?????
Entschuldigt, wenn meine Frage doof ist fühle mich etwas sehr überfordert momentan!
Gast

Beitrag von Gast »

Er könnte Dir möglicherweise zweckgebundene Zuwendungen zukommen lassen, für Bedarfe, die nicht vom ALG-II abgedeckt sind.

Dies würde ich aber von einem Anwalt klären lassen.
MartinaB
Beiträge: 2
Registriert: 11.04.2006 18:09

Beitrag von MartinaB »

Hm, anscheinend bin ich wirklich zu doof für Hartz 4... :cry:
Zweckgebundene Zuwendungen? Also für die Arbeitssuche oder Qualifikationen oder wie?
Gast

Beitrag von Gast »

Schau doch mal ins Gesetz:
SGB II § 11

(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen

1.
Einnahmen, soweit sie als

a)
zweckbestimmte Einnahmen,

b)
Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege

einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären,
Hieraus die richtigen Schlüsse zu ziehen, ist für einen juristischen Laien schon schwierig. Daher mein Hinweis auf einen Rechtsanwalt.
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