Frage wegen Rückzahlung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Paulchen
Beiträge: 1
Registriert: 11.04.2006 15:08

Frage wegen Rückzahlung

Beitrag von Paulchen »

Hallo!

Ich habe anscheinend in meiner Zeit der Arbeitslosigkeit zuviel Unterstützung bekommen und muss sie jetzt zurückzahlen. Das ist zwar ärgerlich, aber nicht zu ändern.
Inzwischen wohne ich mit einer Frau zusammen (wir arbeiten beide) und haben ein gemeinsames Konto. Wird sie jetzt auch involviert, wenn ich meine Vermögensverhältnisse wegen möglicher Ratenzahlung offenlegen muss oder gilt das mit der Bedarfsgemeinschaft nur für die Arbeitslosigkeit? Sie hat damit ja eigentlich nichts zu tun, wir sind erst nach meiner Arbeitslosigkeit zusammengezogen.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Paulchen
Bei der Rückzahlung zuviel gezahlter Leistungen spielen nur Deine finanziellen Verhältnisse eine Rolle wenn es um die Höhe der monatlichen Raten geht. Deine Freundin hat damit nichts zu tun denn Du musst Dich mit dem Amt einigen.
Der Kontostand ist auch uninteressant, die Höhe der Raten wird sich am monatlichen Einkommen orientieren.
Wenn Du z.B. einen Deiner Meinung nach vertretbaren Betrag vorschlägst wird das wohl gehen.
Idee: Den Betrag, den Du damals in jedem Monat zuviel gezahlt bekommen hast. Wäre dann sowas wie ein zinsloses Darlehen das abgetragen wird. Die Überzahlung war sicher nicht durch Dein Verschulden entstanden.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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