Fördermaßnahmen für Auslandsarbeit?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Susie
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Fördermaßnahmen für Auslandsarbeit?

Beitrag von Susie »

Hallo,
folgende Situation: Ich habe mich mit meinem Mann selbständig gemacht und wir bekommen auch Einstiegsgeld. Da die Situation in D nicht so pralle ist, haben wir überlegt ins Ausland (aber EU) zu gehen und von dort aus zu arbeiten. Gibt es für einen gewissen Übergangszeitraum (wir wolle ja nicht ewig Förderung/Hartz 4 beziehen) auch eine Förderung wenn man sein Glück im EU Ausland versucht?
Vielen Dank schon mal im voraus.

Gruß Susie
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ihr könnt mit eurem ALG II für drei Monate ins europäische Ausland reisen: zur Arbeitssuche. Dafür müsst ihr das Antragsformular "E 303" ausfüllen. Es ist indes gleichgültig, ob in diesem Land die Arbeitsmarktsituation genauso schlecht oder gar schlechter ist. Ihr habt einen Rechtsanspruch auf diese Leistung. Zu beachten ist lediglich, dass ihr nach dem Antrag eine 4-wöchige Wartefrist einzuhalten haben, in der ihr dem deutschen Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehen müsst.
Nach der Abmeldung vom hiesigen AA müsst ihr euch innerhalb von sieben Tagen bei der Arbeitsverwaltung im jeweiligen Land melden. Dieses zahlt dann auch das Geld aus. Wenn ihr nach drei Monaten keinen Job gefunden habt, müsst ihr euch vor Ablauf der drei Monate beim AA in Deutschland wieder zurückmelden, sonst ist euer Anspruch auf ALG II verloren.
Tipp: Ihr könnt während einer Phase der Arbeitslosigkeit euer Geld nur einmal mit auf die Reise nehmen. Erst wenn die Arbeitslosigkeit durch eine neue Beschäftigung unterbrochen worden ist, kann man wieder einen neuen Antrag stellen (auch hier gilt eine 4-wöchige Wartefrist). Es ist allerdings egal, um was für eine Arbeit es sich handelt; es genügt jede, auch eine kurzfristige Beschäftigung.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Susie
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Beitrag von Susie »

Hallo DjTemi
und vielen dank für deine Auskunft. Nur noch mal, damit ich weiß, dass ich auch alles richtig verstanden habe. Wir melden uns (4 Wochen, nachdem wir den besagten Antrag gestellt haben) beim AA ab. Würden wir denn auch weiterhin das Einstiegsgeld bekommen, obwohl wir im Ausland sind? Nun frage ich mich noch, wie sieht es mit dem Kindergeld aus, das würde doch sicherlich für diese 3 Monate auch gezahlt werden (erscheint mir zumindest logisch)?
Wenn wir dann (vorausgesetzt unser Geschäft läuft auch im Ausland) in beiden Ländern tätig währen, würden wir trotzdem weiterhin Kindergeld bekommen, da wir ja dann auch nocj in D Einkommenssteuerpflichtig währen? Fragen über Frage :( (und Hoffnung auf kompetente Antwort)

Viele Grüße Susie
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Würden wir denn auch weiterhin das Einstiegsgeld bekommen, obwohl wir im Ausland sind?
Das müsst ihr mit euren Sachbearbeiter abklären , weil ich nicht genau weiss was ihr macht. Und mit welchen Geld das gefördert wird.

Und das mit dem Kindergeld Keine Ahnung das bearbeiten wir ja nicht. Davon habe ich null ahnung die sind zwar bei uns im Haus, aber auch nur die Räme angemietet. Das wird immer dann so ausgelegt als würden wir das machen ;)

Gruß Termi
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Susie
Beiträge: 3
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Beitrag von Susie »

Hallo Termi,
na ja, das mit der Sachbearbeiterin fragen, ist bei uns so eine Sachen, weil, die ist nicht wirklich gut informiert. Mit dem Einstiegsgeld, wußte sie auch nicht so richtig bescheid, bis ich ihr einen Link geschickt habe, wo stand, das es für jedes weitere Familienmitglied ebenfalls 10 % gibt. Und trotzdem, stimmt der Betrag immer noch nicht, den wir eigentlich kriegen müssten. Da darf ich dann erstmal wieder hinterher telefonieren. Aber das ist ein anderes Thema.
Vielen Dank noch mal für deine erste Antwort, die hat mir schon sehr viel weiter geholfen.

Viele Grüße Susie
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