Hallo!
Ich stelle eine Anfrage stellvertretend für meine Eltern:
Mein Vater ist 62 Jahre alt und bezieht 520,-Euro Rente. Da er ja das offizielle Rentenalter noch nicht erreicht hat, weiss ich nicht wie sich das genau von der Bezeichnung schimpft!? "Vorruhestand?" "Frührentner?" Könnt ihr mich da vielleicht aufklären? Oder gibts da zuviele Möglichkeiten, die sich dann auch unterschiedlich auf den Fall auswirken würden?
Na jedenfalls ist meine Mutter (55) auch arbeitslos und bekommt noch bis September ALG I. Nun wollte ich mal Fragen wie das danach aussieht?
Wird die Rente von meinem Vater voll auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet? Dann würde ja für den Regelsatz nicht mehr viel übrig bleiben. Wäre ja nur 2x 298 = 596 was beiden zusammen zusteht. Wird da also nur die Differenz gezahlt?
Wie sieht es mit Zuzahlungen zum Wohnen aus? Meine Eltern bewohnen ein eigenes Haus das den Grenzwert von 130qm Wohnfläche nicht übersteigt. Nur das Grundstück ist größer als die grenzwertigen 800qm in den Hartz IV Richtlinien. Ich denke aber das dies kein Problem wäre und notfalls auch der Überschuss verkauft werden könnte.
Nun aber zur eigentlichen Problemstellung:
Das Haus ist auf dem Lande und somit nicht einfach in der Abrechnung der Kosten und Nebenkosten. Wasser wird aus dem eigenen Brunnen bezogen. Heizung erfolgt nur über Holz- und Kohleöfen. (es gibt noch vereinzelte Elektroheizkörper die die Stromrechnung bei Gebrauch extrem belasten) Kohlenrechnungen sind natürlich vorhanden aber Holz wird aus dem Wald des eigenen Grundstücks gesammelt.
Wie sind also Gelder für Unterkunft und Heizung zu beantragen? Womit kann man da rechnen? Was kann man beantragen und was nicht?
die jährlichen Nebenkosten setzen sich aktuell wie folgt zusammen:
- Strom: 93,-
- Kohlen: 355,-
- Abfall: 112,-
- Grundsteuer: 85,-
Ich würde mich über ein Feedback sehr freuen!
MFG Knut
Rentenanrechnung und eigenes Haus
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