Diabetiker, Teststreifen selber zahlen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Anna
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Diabetiker, Teststreifen selber zahlen?

Beitrag von Anna »

Mein Mann hat Diabetes Typ 2, muss regelmäßig Blutzucker messen, braucht aber kein Insulin oder so, ist also noch in der Testphase. Aber messen muß er trozdem mehrfach am Tag, vom Arzt angeordnet. Jetzt sind diese Teststäbchen ja nicht grade günstig, ein Paket mit 50 Stück(reicht für ca 14 Tage) kostet 35€. Bekommt er die Kosten dafür wieder oder muss er monatlich die 70€ echt aus eigener Tasche zahlen? Er wird ab diesem Monat ALG1 bekommen.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo, nein es gibt da leider keine unterstützung. Da ich bei der Krankenkasse gelernt habe kann ich Dir/Euch sagen:

Vollständig von der Zuzahlung befreit sind seit 1. Januar 2004 nur noch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (Ausnahme: Fahrtkosten).

Außerdem können Sie als Versicherter der gesetzlichen Krankenkassen einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen, wenn die Summe Ihrer Zuzahlungen Ihre persönliche Belastungsgrenze übersteigt.

Die vollständige Befreiung gilt nicht nur für Arzneimittel, sondern auch für die Praxisgebühr, für Verband-, Heil- und Hilfsmittel, für stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen (Kuren), Zahnersatz (Regelleistung) und Fahrtkosten.

Teilweise Befreiung

Patienten über 18 Jahren leisten Zuzahlungen bis die Eigenbeteiligungen für Praxisgebühr, Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie Fahrtkosten 2 % ihres Jahresbruttoeinkommens bzw. bei chronisch Kranken 1 % ihres Jahresbruttoeinkommens übersteigen. In diesem Fall erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse alle weiteren Zuzahlungen in diesem Jahr.

Regelung bei chronischer Erkrankung
Chronisch Kranke, die Zuzahlungen in Höhe von mindestens 1 % des Jahresbruttoeinkommens geleistet haben, sind danach für den Rest des Jahres von sämtlichen Zuzahlungen befreit.

Als chronisch krank gilt, wer wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal wegen der gleichen Krankheit ärztlich behandelt wurde und bei dem eines der folgenden Merkmale zutrifft:

Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach den Bestimmungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
60 Prozent Schwerbehinderung oder mindestens 60 Prozent Erwerbsminderung
nach ärztlicher Einschätzung ist eine kontinuierliche medizinische Behandlung nötig, ohne die eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine kürzere Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.
Weitergehende Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Wichtig ist es auf jeden Fall, alle Quittungen, Belege und Bescheinigungen während eines Jahres zu sammeln und sie dann Ihrer Krankenkasse vorzulegen.



Gruß Termi
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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