Rückzahlung wegen Überzahlung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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cleaner
Beiträge: 2
Registriert: 31.03.2006 19:47

Rückzahlung wegen Überzahlung

Beitrag von cleaner »

Habe Brief vom Jobcenter bekommen,das sie bei einem Datenabgleich
festgestellt haben,das ich im jahr 2005 eine nebenbeschäftigung hatte.
Ich solle von meinem damaligem Arbeitgeber (Kiosk) 62 euro im Monat,diesen Betrag bestätigen lassen,was er auch gemacht hat !
14 Tage später kam ein erneuter Brief vom Jobcenter,das ich mir auf Grund dieses Betrages (62 euro monatl.) insgesamt etwa 160 euro im Jahr 2005 zuviel verdient habe und ich das zurückzahlen müsste !
Damit war ich auch einverstanden !
Und habe zurückgeschrieben ,das sie mir den Betrag (ca 160 eu.)auf einmal abziehen können !

Eigendliche Frage !! Da ich diesen Betrag bzw Zuatzverdienst nicht angegeben hatte (mir erschien das einfach zu gering und der Mühe nicht Wert)
Droht mir da jetzt noch eine Größere Sperre ?
Wer kennt sich da aus bzw... hat ähnliche erfahrungen gemacht ?

(zumahl heute am 31.3.06.noch kein Geld auf der Bank war (keine Ahnung obs am Montag drauf ist) normalerweise ist es ja immer so am Monatsletzten auf dem Konto !
Mach ich mir jetzt ein bischen Sorgen ! :roll:
Für Informationen ,vielen Dank im Voraus ! :wink:
Gast

Re: Rückzahlung wegen Überzahlung

Beitrag von Gast »

cleaner hat geschrieben: Mach ich mir jetzt ein bischen Sorgen ! :roll:
Und das zu Recht. Du hast Sozialleistungen zu Unrecht bezogen.
Das ist ein Straftatbestand.
cleaner
Beiträge: 2
Registriert: 31.03.2006 19:47

Beitrag von cleaner »

Straftatbestand ?
Es handelt sich um 62 euro monatlich !
Das war im Jahr 2005 !
Mitlerweile darf man sich aber 100 euro dazuverdienen !
hmmm,merkwürdig ist das schon !
aylin
Beiträge: 12
Registriert: 29.03.2006 22:17

Beitrag von aylin »

Hi Cleaner, :)

ich kenne das Problem. Bei mir waren es € 150,- im Monat, ich war als Saisonaushilfe beschäftigt 05.

Vom 01.01.05 - 30.09.05 durfte man sich als ALGII sagenhafte €15,- dazu verdienen.
Ab dem 01.10.05 wurde dies auf €100,- erhöht.

Laß dir das genau ausrechnen, da du ja ab Okt. 05 mehr zuverdienen durftest.

P.S. ich bekam keine Sperre
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