Selbständig + ALG II - Welche Ausgaben werden berücksichtigt

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Lucky
Beiträge: 2
Registriert: 28.03.2006 17:17

Selbständig + ALG II - Welche Ausgaben werden berücksichtigt

Beitrag von Lucky »

Hallo zusammen,

ich habe hier schon viel gelesen aber leider die für mich notwendigen Antworten noch nicht gefunden.

Ich bin seit 2003 selbständig und muss jetzt ALG II beantragen.
Den Antrag hab ich schon und möchte diesen schnellstmöglich abgeben.

Welche Geschäftsausgaben kann ich angeben bzw. werden beim ALG II berücksichtigt.

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Gruß
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
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Beitrag von DjTermi »

Hallo Lucky,
Hast Du keinen Vorbezug von ALGI ???

Ansonsten Prüfung des Erlöschensfrist 4 Jahre nach Antragstellung Beispiel : Antragstellung am 01.01.02 EF(Erlöschensfridt) dann bis zum 30.12.06 stellt er innerhalb dieser Frist erneut einen Antrag kann der alte Anspruch geltend gemacht werden im Beispiel der Selbständigkeit auf jeden Fall nach 3 Jahren !

§ 147 (2) SGB III
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Lucky
Beiträge: 2
Registriert: 28.03.2006 17:17

Beitrag von Lucky »

Hallo,

Lt. Arbeitsagentur habe ichkeinen Anspruch auf ALG I.

Ich habe am 01.04.2003 eine ICH-AG angemeldet. Der Zuschuss läuft jetzt zum April aus.
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