Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
War heute beim Arbeitsamt die sagten mir meine Miete für die neue Wohnung sei zu hoch sollte doch mal in den Wohnungsaushang für sozialfälle reinschauen habe ihn mir aus dem Netz gehohlt aber die Wohnungen waren alle teurer wie zulässig (274€) die billigste war 290€ für 49qm meine hätte 70 qm bei 329€ läuft hier was verkert in Deutschland? Habe sogar eine bescheinigung vom Artzt beigefügt weil ich cronisch erkrankt bin, was kann mann tun?????
Ja ich wohne seit 22 Jahren in dem vorort Alte Bäume verpflanzt man nicht Wohne noch in einer WG bis 31.05.06. habe mit dem Partner 90qm soll jetzt 45qm? und meine Möbel schmeiß ich weg oder wie?
MFG
Mit jedem Tag den ich Älter werde steigt die Zahl derer die mich am Arsch lecken können.
wenn denen alles zu teuer ist, dann sag denen doch mal, das sie dir ne Wohnung suchen sollen. Klappte bei uns auch*gg. Ich wäre notfalls nach über 30 Jahren auch weggezogen, aber es hat sich doch noch was gefunden für uns.
Werde ich mal tun aber wer zahlt mir meine Möbel? Achso Umzugskosten und Renovierungs kosten übernehmen die generell nicht mehr laut assage von heute morgen
Mit jedem Tag den ich Älter werde steigt die Zahl derer die mich am Arsch lecken können.
Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden.
Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen
Zeitraum nicht gefunden werden kann.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.