was ist wenn wir trotzdem umziehe?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Susi25
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was ist wenn wir trotzdem umziehe?

Beitrag von Susi25 »

hi,

ich hab mal ne frage ich (25) wohne mit meinem freund (27) und meinem sohn (2 jahre) in einer 3-raum wohnung. jedoch wollen wir umziehen da unsere wohnung mängel aufweist wie z.b. undichte fenster, die heizung knackt ständig und das richtig laut so das unser sohn nicht mehr in seinem zimmer schläft da er sich dadurch gestört fühlt desweiteren ist unser sohn ständig krank dadurch das es ja reinzieht und die wohnung nicht wirklich warm wird und es entstehen ja auch erhöhte heizkosten.
die dielen knarren wie verrückt was unseren sohn auch wiederrum ständig aufwachen lässt.
unser vermieter wollte sich drum kümmern das die mängel beseitigt werden das iss allerdings nun schon ca 1/4 jahr her er meldet sich nicht.

jetzt haben wir eine andere wohnung gefunden die uns zusagt 70 qm und 370 kaltmiete also soweit ich weiß zu teuer für ein hartz4 empänger in leipzig.

nun zu meiner frage können wir trotzdem in die wohnung ziehen auch wenn die kaltmiete fürs amt zu hoch ist? wir würde auch auf kaution und umzugskosten verzichten. und das was nicht vom amt an miete gezahlt wird draufzahlen was wir ja in der jetzigen wohnung auch machen.

so das wars erstmal freue mich auf eure antworten!!!

Susi
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Im Allgemeinen gilt: das Grundrecht auf Freizügigkeit wird nicht eingeschränkt. Du kannst umziehen wann und sooft du möchtest. Grenzen wird es geben, wenn für jeden Umzug Umzugshilfen, Kautionen oder andere Leistungen beantragt werden. In diesen Fällen kommt es strikt auf die Notwendigkeit des Umzugs und die Angemessenheit der neuen Wohnung an.

Tipp: Mit eueren Sachbearbeiter reden !!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Susi25
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Beitrag von Susi25 »

also das heißt wenn ich keine umzugshifen oder sonstiges beatrage können sie mir den umzug nicht verbieten?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Wie cih schon geschreben habe " das Grundrecht auf Freizügigkeit wird nicht eingeschränkt. Du kannst umziehen wann und sooft du möchtest "
Du kannst nur dann auf Hilfen nicht rechnen.
Aber ich verstehe nicht warum Ihr es soweit kommen lassen wollt, redet mit euren Sachbearbeiter doch darüber. Es sieht in der Zukunft nicht gut aus, wenn ihr einfach ohne was zu sagen umzieht ! Und von Bundesland zu Bundesland regeln die Komunnen das anderes, darum FRAGEN !!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Susi25
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Beitrag von Susi25 »

ja wir gehen auch zu unserem bearbeiter hab halt nur angst das der dann sagt nein sie dürfen nicht umziehen ihre wohnung ist ok. weil halt der qm kalt 5,28 anstatt 3,85 kostet aber wie gesagt würden halt auch was drauf zahlen.
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