hi,
ich hab mal ne frage ich (25) wohne mit meinem freund (27) und meinem sohn (2 jahre) in einer 3-raum wohnung. jedoch wollen wir umziehen da unsere wohnung mängel aufweist wie z.b. undichte fenster, die heizung knackt ständig und das richtig laut so das unser sohn nicht mehr in seinem zimmer schläft da er sich dadurch gestört fühlt desweiteren ist unser sohn ständig krank dadurch das es ja reinzieht und die wohnung nicht wirklich warm wird und es entstehen ja auch erhöhte heizkosten.
die dielen knarren wie verrückt was unseren sohn auch wiederrum ständig aufwachen lässt.
unser vermieter wollte sich drum kümmern das die mängel beseitigt werden das iss allerdings nun schon ca 1/4 jahr her er meldet sich nicht.
jetzt haben wir eine andere wohnung gefunden die uns zusagt 70 qm und 370 kaltmiete also soweit ich weiß zu teuer für ein hartz4 empänger in leipzig.
nun zu meiner frage können wir trotzdem in die wohnung ziehen auch wenn die kaltmiete fürs amt zu hoch ist? wir würde auch auf kaution und umzugskosten verzichten. und das was nicht vom amt an miete gezahlt wird draufzahlen was wir ja in der jetzigen wohnung auch machen.
so das wars erstmal freue mich auf eure antworten!!!
Susi
was ist wenn wir trotzdem umziehe?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Im Allgemeinen gilt: das Grundrecht auf Freizügigkeit wird nicht eingeschränkt. Du kannst umziehen wann und sooft du möchtest. Grenzen wird es geben, wenn für jeden Umzug Umzugshilfen, Kautionen oder andere Leistungen beantragt werden. In diesen Fällen kommt es strikt auf die Notwendigkeit des Umzugs und die Angemessenheit der neuen Wohnung an.
Tipp: Mit eueren Sachbearbeiter reden !!!
Tipp: Mit eueren Sachbearbeiter reden !!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Wie cih schon geschreben habe " das Grundrecht auf Freizügigkeit wird nicht eingeschränkt. Du kannst umziehen wann und sooft du möchtest "
Du kannst nur dann auf Hilfen nicht rechnen.
Aber ich verstehe nicht warum Ihr es soweit kommen lassen wollt, redet mit euren Sachbearbeiter doch darüber. Es sieht in der Zukunft nicht gut aus, wenn ihr einfach ohne was zu sagen umzieht ! Und von Bundesland zu Bundesland regeln die Komunnen das anderes, darum FRAGEN !!!
Du kannst nur dann auf Hilfen nicht rechnen.
Aber ich verstehe nicht warum Ihr es soweit kommen lassen wollt, redet mit euren Sachbearbeiter doch darüber. Es sieht in der Zukunft nicht gut aus, wenn ihr einfach ohne was zu sagen umzieht ! Und von Bundesland zu Bundesland regeln die Komunnen das anderes, darum FRAGEN !!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.