Pflicht in einer WG zu wohnen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Katzenkönig
Beiträge: 2
Registriert: 20.03.2006 19:29

Pflicht in einer WG zu wohnen?

Beitrag von Katzenkönig »

Moin,
Die Sachbearbeiterin der ARGE in Hamburg meinte, dass man mit 24 Jahren bei bezug von ALG II keinen Anspruch auf die Übernahme einer eigenen Wohnung hat.
Ihrer Ansicht nach ist man verpflichtet ein WG-Zimmer für maximal 200€ zu beziehen.
Das Problem ist das die Mutter(Vollzeitbeschäftigt) bisher mit Schwester und Sohn zusammen lebte, die Schwester ausgezogen ist und die Wohnung zu teuer wurde. Sie sucht sich nun ohne den Sohn eine eigene Wohnung und das Amt weigert sich für den angehenden Wohnungslosen Sohn eine akzeptable Miete zu zahlen.
Ich hab schon gegoogelt aber zu diesem Hamburger Fall keine Liste mit den "angemessenen" Mietkosten gefunden. Ich hoffe hier weiss jemand weiter, vielen Dank soweit.
Gast

Beitrag von Gast »

infoline - Informationen und Vorschriften zum Sozialhilferecht in Hamburg
Stand: 06.01.2006

Fachliche Vorgaben zu § 22 SGB II

Leistungen für Unterkunft und Heizung
Hamburg
Katzenkönig
Beiträge: 2
Registriert: 20.03.2006 19:29

Beitrag von Katzenkönig »

Das ging ja fix, danke.
Insbesondere bei Leistungsberechtigten, die erstmalig eine eigene Wohnung beziehen, sind in dieser Hinsicht besonders strenge Maßstäbe anzulegen. Bei jungen, allein stehenden Menschen sollte vorrangig zunächst auf besonders preisgünstigen Wohnraum (möbliertes Zimmer, Untermiete, Wohngemeinschaft) verwiesen werden.
Nach meinen Verständnis meint Verweisen dazu drängen, nicht das alles andere ausgeschlossen ist. Es gibt ja auch Einzimmer Wohnungen für 250€ Bruttokaltmiete. Was im Vergleich zu den Angebotenen WG's durch aus Konkurrenzfähig ist. Wenn man also eine günstige Wohnung findet müsste diese übernommen werden, oder sehe ich das Falsch?
Gast

Beitrag von Gast »

Korrekt kann das nur ein Jurist beantworten.

Auf gehts:
Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle

ÖRA im Internet: www.oera.hamburg.de

ÖRA-Hauptstelle
Holstenwall 6
20355 Hamburg

Tel: (040) 428 43 - 3071/3072
Fax: (040) 428 43 - 3658

Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 8.00-13.00 Uhr

Verkehrsanbindung:
U2: Gänsemarkt oder Messehallen
Schnellbusse 35 und 36: Johannes-Brahms-Platz
Busse 3 und 112: Johannes-Brahms-Platz
Viel Erfolg!
Antworten