Hallo,
nachdem wir höchstwahrscheinlich ab April wieder ALGII bekommen werden, möchte sich mein Mann selbständig machen. Wir haben schon mehrfach mündlich bei der ARGE angefragt, welche Fördermöglichkeiten für ihn in Frage kommen, aber bisher eigentlich nichts Konkretes gehört. Es heißt immer, man kann bis zu soundsoviel Prozent des derzeitigen Regelsatzes als Förderung bekommen, aber wieviel das ist, scheint im Ermessen des Bearbeiters zu liegen. Wir sollen uns melden, wenn es soweit ist....aber möchten gern etwas vorab planen. Schließlich will man nicht in allzukaltes Wasser springen.
Hat jemand Erfahrungen damit? Wieviel Zuschuß kann man bekommen und wie lange? Wie wird das beantragt?
Anzumerken ist, daß für ihn offenbar ICH AG und Überbrückungsgeld nicht in Frage kommen, da er nach dem Studium direkt ALGII und kein ALGI erhalten hat.
Für uns ist es ja auch schon hilfreich, wenn er weiter ALGII bekommen kann, da dann zumindest Kranken- und Rentenversicherung geklärt sind bis die Selbständigkeit richtig angelaufen ist.
Dank und Gruß
Earl Grey
Förderung von Selbständigkeit für HartzIV-Empfänger
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Für ALG 2 Empfänger ist ein Einstiegsgeld in Form eines flexiblen Zuschusses möglich. Was das genau heisst und wieviel das ist ist mit dem Fallmanager zu besprechen .
Sicherlich wird man , um ein Einsteigsgeld bewilligt zu bekommen, ein Unternehmenskonzept und eine Umsatz und Rentabilitätsvorschau vorlegen müssen.
Diese Massnahmen stellen sicher das die Existenzgründung auch auf gesunden und durchdachten Füssen steht.
Er kann ja aber auch die Selbständigkeit ( Geht es um ein Gewerbe ? ) das Gewerbe im Nebenerwerb anmelden.
Dann gibt es zwar kein Einstiegsgeld aber vermutlich ALG 2
Vielleicht hilft das schon ein bisschen weiter bei der Gesprächsführung zum nächten Termin mit dem Sachbearbeiter.
Ab Juli soll es dann wohl eine Neureglung in der Förderung von Existenzgründungen geben.
Ich denke die Selbständigkeit im Nebenerwerb ist erstmal die beste Lösung.
Hat noch jemand eine Ahnung, habe ich was vergessen zu erwähnen?
Grüße Flunk
Sicherlich wird man , um ein Einsteigsgeld bewilligt zu bekommen, ein Unternehmenskonzept und eine Umsatz und Rentabilitätsvorschau vorlegen müssen.
Diese Massnahmen stellen sicher das die Existenzgründung auch auf gesunden und durchdachten Füssen steht.
Er kann ja aber auch die Selbständigkeit ( Geht es um ein Gewerbe ? ) das Gewerbe im Nebenerwerb anmelden.
Dann gibt es zwar kein Einstiegsgeld aber vermutlich ALG 2
Vielleicht hilft das schon ein bisschen weiter bei der Gesprächsführung zum nächten Termin mit dem Sachbearbeiter.
Ab Juli soll es dann wohl eine Neureglung in der Förderung von Existenzgründungen geben.
Ich denke die Selbständigkeit im Nebenerwerb ist erstmal die beste Lösung.
Hat noch jemand eine Ahnung, habe ich was vergessen zu erwähnen?
Grüße Flunk