schulden

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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rp00z22
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schulden

Beitrag von rp00z22 »

hallo
das aa hat mit die fahrschuhle bezahlt und nun wollen sie das geld zurück ist ja klar aber was können die mir von mein hartz 4 geld abziehen :idea: :idea:
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Du musst eine Ratenvereinbarung mit dennen machen, wenn Du das nicht aufeinmal zurück zahlen kannst.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
rp00z22
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schulden

Beitrag von rp00z22 »

ja ist klar aber wie viel können sie einbehalten von mein hartz 4
ballsport
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Beitrag von ballsport »

Ich denke mal, das sie soviel einbehalten können, wie Ansparungen gemacht werden sollen vom Regelsatz.

Also monatlich ca. 40€ nach Aussagen meines Sachbearbeiters.
(BAgIS = Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales / Hansestadt Bremen)

lg
Carmen
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo rp00z22
Ist schön wenn Du Fahrschule bezahlt bekommen hast. :) Kannst Du näheres schreiben, wie Du das geschafft hast?
(Nicht den Führerschein sondern die Bewilligung der Kosten bzw. die Vorlage durch das Amt)
War das daran gebunden das Du den Abschluß eines Arbeitsvertrages vorlegen konntest oder ging das weil dadurch die Chancen besser sind Arbeit zu finden?
Ich frage deshalb, weil bei meinem Sohn ein Führerschein weiterhelfen könnte.

Zurückzahlen werden die Raten etwa bis 10% des Regelbedarfes sein soweit ich weiß.

Gruß
Melinde
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo Melinde ,
Du den Abschluß eines Arbeitsvertrages vorlegen konntest oder ging das weil dadurch die Chancen besser sind Arbeit zu finden?
das ist unmöglich, weil dann jeder sein Führerschein haben möchte ;)
Die Bezahlung des Führerschein muss wie du schon sagst ""War das daran gebunden das Du den Abschluß eines Arbeitsvertrages vorlegen konntest """ Dies ist bei ALG I sowie bei ALG II.
Das muss schon im Arbeitsvertrag stehen was das zwingend erforderlich ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Dj Termi
Schade, schade, schade. :(
Aber ich hatte so etwas schon befürchtet.
Wenn ein Arbeitgeber Interesse hat wird sicher nicht jeder erst warten bis der potentielle Arbeitnehmer den Führerschein gemacht hat denn das kann daaaaaaaaauern.
Schön ist, wenn es einer trotzdem macht.
Wäre aber schön gewesen diese Möglichkeit, gelle? :wink:
Gruß und schönen Tag noch. :D
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