das aa hat mit die fahrschuhle bezahlt und nun wollen sie das geld zurück ist ja klar aber was können die mir von mein hartz 4 geld abziehen
schulden
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Du musst eine Ratenvereinbarung mit dennen machen, wenn Du das nicht aufeinmal zurück zahlen kannst.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo rp00z22
Ist schön wenn Du Fahrschule bezahlt bekommen hast.
Kannst Du näheres schreiben, wie Du das geschafft hast?
(Nicht den Führerschein sondern die Bewilligung der Kosten bzw. die Vorlage durch das Amt)
War das daran gebunden das Du den Abschluß eines Arbeitsvertrages vorlegen konntest oder ging das weil dadurch die Chancen besser sind Arbeit zu finden?
Ich frage deshalb, weil bei meinem Sohn ein Führerschein weiterhelfen könnte.
Zurückzahlen werden die Raten etwa bis 10% des Regelbedarfes sein soweit ich weiß.
Gruß
Melinde
Ist schön wenn Du Fahrschule bezahlt bekommen hast.
(Nicht den Führerschein sondern die Bewilligung der Kosten bzw. die Vorlage durch das Amt)
War das daran gebunden das Du den Abschluß eines Arbeitsvertrages vorlegen konntest oder ging das weil dadurch die Chancen besser sind Arbeit zu finden?
Ich frage deshalb, weil bei meinem Sohn ein Führerschein weiterhelfen könnte.
Zurückzahlen werden die Raten etwa bis 10% des Regelbedarfes sein soweit ich weiß.
Gruß
Melinde
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Melinde ,
Die Bezahlung des Führerschein muss wie du schon sagst ""War das daran gebunden das Du den Abschluß eines Arbeitsvertrages vorlegen konntest """ Dies ist bei ALG I sowie bei ALG II.
Das muss schon im Arbeitsvertrag stehen was das zwingend erforderlich ist.
das ist unmöglich, weil dann jeder sein Führerschein haben möchteDu den Abschluß eines Arbeitsvertrages vorlegen konntest oder ging das weil dadurch die Chancen besser sind Arbeit zu finden?
Die Bezahlung des Führerschein muss wie du schon sagst ""War das daran gebunden das Du den Abschluß eines Arbeitsvertrages vorlegen konntest """ Dies ist bei ALG I sowie bei ALG II.
Das muss schon im Arbeitsvertrag stehen was das zwingend erforderlich ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo Dj Termi
Schade, schade, schade.
Aber ich hatte so etwas schon befürchtet.
Wenn ein Arbeitgeber Interesse hat wird sicher nicht jeder erst warten bis der potentielle Arbeitnehmer den Führerschein gemacht hat denn das kann daaaaaaaaauern.
Schön ist, wenn es einer trotzdem macht.
Wäre aber schön gewesen diese Möglichkeit, gelle?
Gruß und schönen Tag noch.
Schade, schade, schade.
Aber ich hatte so etwas schon befürchtet.
Wenn ein Arbeitgeber Interesse hat wird sicher nicht jeder erst warten bis der potentielle Arbeitnehmer den Führerschein gemacht hat denn das kann daaaaaaaaauern.
Schön ist, wenn es einer trotzdem macht.
Wäre aber schön gewesen diese Möglichkeit, gelle?
Gruß und schönen Tag noch.
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.