Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Hi Leute wohne zur Zeit in Berlin mit meiner Tochter in einer 73qm , 3 Zimmer Wohnung mit einer Kaltmite von 274 euro und einer Warmmiete von 384 euro und möchte nun Umziehen.
Habe meine jetzige Wohnung zum 31.05 gekündigt (war vieleicht nicht schlau ) die Kündigungsbestätigung hab auch schon. War vorige Woche Montag beim Arbeitsamt um mir eine Übernahme die Mietkosten für die neue Wohnung zu holen, dort meinte man das ich einen Antrag schreiben muß in dem ich mitteile, aus welchen Gründen ich den Wohnraumwechsel benötige. Hab dann in der schnelle geschrieben das es persönliche Gründe, also eigentlich mehr soziale Gründe sind z.B. das es für mich z.Z. schwer ist einer Arbeit nachzugehen da im Krankheitsfall meine Tochter nur schwer unterzubringen ist, da die Großeltern, Freunde und Bekannten ziehmlich weit wegwohnen und es praktisch nicht umzusetzen ist das jemand anderes z.B bei längerr Arbeitszeit meine Tochter von der Kita abholt. Desweiteren auch das meine Tochter hier in der jetzigen Gegend ziemlich isoliert ist und darunter leidet und halt weiter solche Dinge (hab nix geschrieben von Wohnung zu klein oder nicht gut genug da ja weiß das sone Gründe glei abgelehnt werden) hab den Zettel dann mit dem Wohnungsangebot abgegeben und die Frau da meinte nur das sie es weiterreicht und man sich mit mir in Verbindung sezt, bis dato nicht passiert . Die neue Wohnung hat eine Kaltmiete von 245 euro und eine Warmmiete von glatt 400 euro und 4 Zimmer 94 qm auf dem Amt meinte die Frau bei der Antragsanahme zu mir das es bei 2 Personen nicht geht ich darauf ich denke Berlin hat diese Regelung das die Wohnraum Größe egal ist (das wurde mir vorher bei der Caritas bestätigt) solange die Miete stimmt (und die paßt ja auf jeden Fall ist halt nur bischen größer die Wohnung) daraufhin bejahte sie das dann auch. Nun meine Fragen wie stehen denn meine Chancen das ich die Wohnung bewilligt bekomme. Ich möchte ja auch nur das die Miete statt für die Wohnung nun für die andere bezahlt wird , möchte auch keine Umzugs, Kautions oder ähnliche Kosten beantragen (manage das alles selbst über Freunde) da ich weiß das dann eh abgelehnt wird nun ist schon eine Woche vergangen und mir wird langsam ein bischen mulmig da ja meine jetzige Wohnung weg ist und die neue nur bis 31.03 reserviert wird. Da ich Einträge in der Schufa hab ist es für mich sehr schwer überhaupt eine Wohnung zu finden da fast jede Wohnbau sei sie noch so klein mitlerweile eine Schufa Auskunft verlangt (jeder der in Berlin wohnt müßte das ja kennen) und ich schon oft genug abgelehnt wurde. Werde morgen mal zum Arbeitsamt gehen und nachfragen was mit der Übernahme der Miete der neuen Wohnung nun ist. Würde mich freuen wenn der ein oder andere der schon mal in einer ähnlichen Situation war mir seine Erfahrungen mitteilen könnte. Vieleicht hilft mir ja das ein oder andere.
Die Behörde kann und darf einen Umzug m.E. nicht "verbieten".
Ist die Miete der neuen Wohnung nach den kommunalen Richtlinien angemessen, muß die Arge diese m.E. auch tragen.
Hierzu:
Bayerisches Landessozialgericht
L 10 B 741/05 AS ER
Eine Einschränkung des Wahlrechts ergibt sich nicht aus § 2 SGB II. Nach dieser Regelung wird der Leistungsempfänger zwar aufgefordert, aktiv an seiner Eingliederung mitzuwirken, um seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Diese Vorschrift bezieht sich jedoch nur auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt, nicht auf die sonstige Lebensgestaltung des Leistungsempfängers. Eine Pflicht, den Aufwand an öffentlichen Mitteln unterhalb der Angemessenheitsgrenze noch weiter zu minimieren, ergibt sich aus dieser Regelung nicht. Die Frage, welche Unterkunftskosten von der Ag zu übernehmen sind, wird allein durch den Begriff der Angemessenheit bestimmt. Eine weitere Einschränkung hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Die Entscheidungsfreiheit des Leistungsempfängers wird allein durch den Begriff der Angemessenheit eingeschränkt. Eine Minimierung der Kosten der Aufwendungen aus öffentlichen Mitteln ist bereits durch die Berücksichtigung des Begriffes der Angemessenheit erfolgt.
Danke für deine Antwort bin in den Rechtssachen nicht so fit hatte ja nie Probleme mit dem Amt nur halt diesmal hab mich selbst abgeschossen da meine Wohnung schon gekündigt (dagegen stand ja auch das die 3 Monatskündigungsfrist) hab und langsam Existenzangst hab da ja auch an meine Tochter denken muß, währe ja ein willkommenes Fressen für die Mutter der kleinen falls sie mitbekommt das ich keine Wohnung mehr habe wie gesagt muß die Wohnung unbedingt haben da durch Schufa Wohnraum für mich echt schwer zu finden ist. Hoffe nur es geht alles so wie ich mir das denke es kommt noch dazu das ab 3.4 sone Maßnahme mache und nicht wirklich mehr viel Zeit hab dann. Es läuft momentan alles bischen parallel ist garnicht gut was grade passiert. aber morgen werd ja sehen was das Amt sagt.
Die kommunalen Richtlinien die für mich hier gelten sehen vor das Kaltmite bis 270 euro und Warmiete 444 oder 446 euro bin mir da nicht sicher ,qm noch oben offen, also die neue Wohnung paßt danach auf jeden Fall rein.
Dagegen die alte durch die kürzliche Kaltmietenerhöhung nun nicht mehr also mal streng genommen an ihren eigenen Richtlinien gemessen ist meine jetzige eh zu teuer wenn auch nur minimal in der Kaltmiete (derzeit 274.80 euro)
P.S Ich mein gut einen Wohnraum werden sie mir dann irgentwann genehmigen wenn hier schon unmittelbar rausmuß nur wo der dann sein wird und ob mir DER UMZUG dann auch was bringt ist ne andere Geschichte.
Voller Mutes und Tatendrang bin ich heute früh aufgestanden und zum Arbeitsamt gegangen nach 2 Stunden warten wurden dann auch meine Befürchtungen wahr. Antrag auf Übernahme der neuen Wohnung abgelehnt und nun zu den Gründen es ging nicht um Größe Preis etc. der neuen Wohnung sondern um die Umzugskosten (desweiteren waren meine Gründe warum ich umziehen will auch angeblich nicht genug da fragt man sich natürlich was sind denn ausschlaggebende Gründe tztzt eine Antwort darauf bekahm ich auch nicht )obwohl ich vorher bekannt gegeben habe das nichts in der Richtung haben will aber da stieß da nur auf taube Ohren. Die Bearbeiterin meinte nur das selbst wenn ich drauf verzichte Umzugskosten bzw. Kaution zu beantragen, sie trotzdem bei einer Zustimmung ( sollte ichs mir in einer Woche dann anders überlegen ) dazu verpflichtet sind die Kosten dann doch zu tragen. Also Chance auf Umzug nie im Leben, also dachte ich mir faß allen Mut zusammen geh zur neuen Wohnbau schilder den Fall und versuch sie zu überzeugen das ich ohne Kostenübenahme vom Amt trotzdem einen Mietvertrag bekomme. Und siehe da ich hatte Erfolg nun zieh ich am 1.5 trotzdem um melde dem Amt dann nur noch die neue Wohnung und das wars, die Miete müssen se ja eh tragen da die Wohnung angemessen ist.
Naja Fazit zum Ende doch noch alles gut gegangen. Mir tun ehrlich die Leute leid die gern umziehen möchten denn ich denke mal soviele Wohnbau Genossenschaften giebts nicht die ohne ne feste Klärung der Kostenübenahme einem trotzdem einen Mietvertrag geben.
Wäre nett wenn du dich nochmal meldest wenn du dann umgezogen bist und dem Amt den neuen Mietvertrag vorgelegt hast!
Will nur wissen ob sie sich Quer stellen oder mitmachen!
Danke
Ja mach ich auf jeden Fall nur glaube kaum das die da was machen können (sie wie sich das da rauskristaliesiert hat gings denen ja nur um die Kosten für Umzug und Kaution) da mir selbst ne Mitarbeiterin erzählt hat das alles das so machen die Bude muß nur angemessen sein und das ist sie ja, selbst die Wohbau Frau hat das schon mehrfach erlebt denn sonst hätte se mir ja kaum die Wohnung ohne Zustimmung des Arbeitsamtes gegeben, genauso sind auch Bekannte (einer schon 2 mal im vorigen Jahr) umgezogen. Aber wie gesagt ich melde mich dann hier.