Mein Problem:
Ich habe seit mitte April einen 1 Euro Job und musste aus diesem Grund die Betreuungszeiten im Kindergarten für meinen 4 jährigen verlängern lassen.
Seit Anfang Mai lebe ich von meinem Mann getrennt und bin nun alleinerziehend für 3 Kinder. Mein Mann ist noch in unserer Wohnung gemeldet, hält sich aber nur am Wochenende hier auf.
1. Problem: Der 1- Euro Job musste auf den Cent genau belegt werden in der KITA- Stelle und wird im Beitrag mit angerechnet, obwohl es ja nicht wirklich um einen Verdienst handelt, sondern um eine Mehraufwandsentschädigung, die sonst nirgens Beachtung findet.
2. Problem: Da mein Mann noch in unserer Wohnung gemeldet ist, will die KITA Stelle nun mein Einkommen und auch seinen Verdienst voll anrechnen, obwohl er Unterhalt für sein Kind zahlt und Mietanteil dazu gibt um einen höheren Beitrag von mir zu erhalten. Das kann doch nicht rechtens sein oder?
3. Problem: Er hatte schon vor unsere Zeit bei diesem Vermieter gewohnt (es handelt sich um eine Genossenschaft) und die Anteile dementsprechend schon vorher eingezahlt. Mit Einzug in eine größere Wohnung, hat er den Rest draufgelegt. Also war es quasi seine Kaution (bzw. Genossenschaftanteile). Da er das Geld nicht hat, um eine neue Kaution aufzubringen, kann er derzeit nicht ausziehen. Es sei denn ich könnte ihn auszahlen. Aber ich habe das Geld dafür auch nicht.
In wie weit kann ich beim Amt diesbezüglich weiter helfen. Kann ich die Kaution auch beantragen,um meinen Mann auszuzahlen.
Übrigens: ich habe 70 Quadratmeter und zahle ca. 440,- warm. Also schon gerechtfertigt, dass ich hier bleibe.
Bitte helft mir.
Getrennt ! und trotzdem gemeinsame Gebühren ?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
zu 1.) Ich glaube nicht , daß es sih bei einem 1Euro Job nur um eine Mehraufwandsentschädigung handelt . Die Mehraufwandsntschädigung sind höchstens
die 30 Euro davon , welche pauschal als Fahrgeld gezahlt werden .
zu 2.) Weiß ich nicht .
zu 3.) Die Wohnung läuft dann doch bestimmt auf Deinem Mann seinen Namen , weil er schon vorher darin gewohnt hat .Warum sollte die Wohnungsgenossenschaft dann Dir das Geld auszahlen ? Da könnte ja jeder kommen .
die 30 Euro davon , welche pauschal als Fahrgeld gezahlt werden .
zu 2.) Weiß ich nicht .
zu 3.) Die Wohnung läuft dann doch bestimmt auf Deinem Mann seinen Namen , weil er schon vorher darin gewohnt hat .Warum sollte die Wohnungsgenossenschaft dann Dir das Geld auszahlen ? Da könnte ja jeder kommen .