Anspruch 3 Personen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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lattenknecht
Beiträge: 3
Registriert: 11.03.2006 12:57

Anspruch 3 Personen

Beitrag von lattenknecht »

Hallo

Habe eine frage lebe mit mein vater und mutter in einen haushalt wollte mal gerne wissen wie hoch die Berechnungsgrenze von hartz4 liegt bei d 3 Personen

P.s Mutter Arbeitätig ( 600 euro netto)
Vater Hartz 4 (274 euro )
Sohn Hartz 4 (311) plus ausbildungvergütung ( 289 euro )

Danke für jede antwort :!: :!:
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Aus welchen Bundesland kommst DU ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
lattenknecht
Beiträge: 3
Registriert: 11.03.2006 12:57

Beitrag von lattenknecht »

Komme aus Brandenburg!
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

1. Weiß die ArGe, dass Ihr Sohn 289,-€ Ausbildungsvergütung erhält? Würde mich irgendwie wundern, denn wer eine Ausbildung macht, hat Anspruch auf BAB, aber nicht auf AlgII.
Ansonsten finden Sie einen Rechner für AlgII z.b. unter:

http://www.osnabrueck.de/php/online-rec ... ingabe.htm

Die Regelsätze in den neuen Bundesländern wurden denen im Westen rückwirkend zum 01.01.06 angeglichen.
lattenknecht
Beiträge: 3
Registriert: 11.03.2006 12:57

Beitrag von lattenknecht »

jop wissen sie also bei uns haben das viel so weil wir kriegen nur dannn bab wenn war net mehr zuhause wohnen
Gast

Das kann nicht sein

Beitrag von Gast »

Jemand der Ausbildung macht hat normal keinen Anspruch auf ALG II!
Euer Bedarf setzt sich zusammen aus der kaltmiete + NK + 3*311 €! Denn rest der fehlt legt das Amt drauf!
Das war´s!
Bei mir ist es genauso gewesen!
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