Frage wegen Miete

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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skymasterhb
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Frage wegen Miete

Beitrag von skymasterhb »

habe mal eine frage,vieleicht kann mir jemand helfen,habe eine Wohnung,miete ist ca 220 euro,jetzt möchte ich aber gerne umziehen,(ärger mit nachtbarn)wie teuer dürfte denn meine neue wohnung sein?oder musste die neue wohnung die gleiche miete betragen wie die alte??weis das jemand
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Wichtig ist bei jedem geplanten Umzug sich vorher eine schriftliche Kostenübernahmezusicherung durch das zuständige Amt einzuholen!! Siehe dazu § 22 Absatz 2 SGB II
Aus Welchen Bundesland kommst Du ??
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
skymasterhb
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Beitrag von skymasterhb »

aus bremen
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Die Bremer Mietobergrenzen für ALG II-Bezieher richten sich wie bei der bisherigen Sozialhilfe an § 8 Wohngeldgesetz aus. Die Quadratmeterzahl der Wohnung spielt ab dem 1.01.2006 keine Rolle mehr, nur noch die „angemessene“ Bruttokaltmiete (Miete incl. Betriebs- und Nebenkosten, aber ohne Heizkosten) ist von Bedeutung.

Mietobergrenzen:

Für 1 Person:
245 Euro für Häuser bis Baujahr 1965
265 Euro für Häuser ab Baujahr 1966

Für 2 Personen:
325 Euro für Häuser bis Baujahr 1965
365 Euro für Häuser ab Baujahr 1966

Für 3 Personen:
390 Euro für Häuser bis Baujahr 1965
420 Euro für Häuser ab Baujahr 1966

Für 4 Personen:
455 Euro für Häuser bis Baujahr 1965
490 Euro für Häuser ab Baujahr 1966

Für 5 Personen:
515 Euro für Häuser bis Baujahr 1965
560 Euro für Häuser ab Baujahr 1966

Für jede weitere Person erhöht sich die Mietobergrenze um 65 bzw. 70 Euro.

Für die Übernahme der Heizkosten gilt: Die Sozialdeputation hat beschlossen, dass ab Januar 2006 1,10 Euro pro Quadratmeter gezahlt wird, allerdings nur für eine „angemessene“ Wohnungsgröße.

Wenn Du eine "angemessene" Wohnung anmieten möchtest, solltest Du Dir dringend die Heizkostenvorauszahlung genauer betrachten. Durch die explodierenden Energiekosten wird oft mehr verlangt als von der BAGIS erstattet wird. Du musst dann unter Umständen die Mehrkosten für Heizung aus dem Regelsatz bezahlen oder kannst die Wohnung nicht anmieten!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
skymasterhb
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Frage wegen Miete

Beitrag von skymasterhb »

das heist denn,die übernehmen 245 bis 265 kalt miete,egal wie gross die wohnung ist???und die kosten für die warm miete tragen die denn,du hast ebent gechrieben was mit "Kostenübernahmezusicherung"
was ist das :?: oder ist das ein antrag
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Du kannst Dir ein Kostenübernahmezusicherung Antrag durch das zuständige Amt einzuholen!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
skymasterhb
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Frage wegen Miete

Beitrag von skymasterhb »

ok danke für die antworten haben mir weiter geholfen
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Immer wieder gerne.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Mietgrenzen für Rheinland- Pfalz

Beitrag von Gast »

Hallo DJ Termi, du hast ja eine schöne auflistung hier gemacht, hast du sowas auch für Rheinland-Pfalz? Ist die irgenwie verbindlich, steht sie in einem gesetz oder so?
Danke für Antwort!
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

Die Regelungen von bisher 63 Kommunen findet man bei Tacheles:

Tacheles
Gast

ha ha ha

Beitrag von Gast »

Ich wollte eine Liste wo steht was die Wohnung kosten darf und nicht wieveil Qm sie haben darf!
So eine auflistung wie du oben aufgeschrieben hast! Mit der kaltmiete, seit 01-01-06 ist doch die Größe egal wenn der Preis stimmt!
Wäre nett nett wenn du mir sagen könntest wo ich diese Auflistung finden kann!

Danke schon mal!
meskalin
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Beitrag von meskalin »

Na steht doch da in deinem Fall wären es dann
Für 1 Person:
245 Euro für Häuser bis Baujahr 1965
265 Euro für Häuser ab Baujahr 1966
Du glaub aber mit dem Antrag wirst da kein Gehör finden denn Streß mit dem Nachbarn interessiert das Amt nicht. Glaube nicht das die nem Umzug zustimmen ist ja wieder mal die bekannte Kostenfrage aber einen Versuch isset immer wert wenns nicht klappt kannst ja auch versuchen so einen Mietvertrag zu bekommen. Schreib mal wenn du Erfolg hattest würde mich echt mal interessieren ob in nem anderen Bundesland mit anderer Meßlatte gemessen wird.
Leben und leben lassen.
Gast

Beitrag von Gast »

Bin ja nicht aus Bremen sondern aus Rheinland-Pfalz! Und 2 Personen!
Gast

Beitrag von Gast »

Die Frage beantwortet Dir gerne Dein Arge oder Kreisverwaltung.

Hier guckst Du, wer zuständig ist: Rheinland-Pfalz
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