Umzug ohne Erlaubnis, was sind die Folgen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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D_C
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Umzug ohne Erlaubnis, was sind die Folgen?

Beitrag von D_C »

Hallo zusammen,

ich hab vor im Sommer aus NRW nach BaWü zu ziehen.
Soweit ich weiß, muss vor der Unterschrift auf einem neuen Mietvertrag erst mal beim Arbeitsamt quasi die Erlaubnis eingeholt werden, dass man diese Wohnung auch beziehen darf - bzw das Amt die Miete zahlt (oder?)

Wie muss ich mir das vorstellen, Bescheinigung des Vermieters in spe besorgen mit Kaltmiete + Nebenkosten, damit (ohne Termin?) zum Amt, da bewilligen lassen und mit der Bescheinigung vom Amt wieder zum Vermieter?

Da das Arbeitsamt in BaWü ähnlich wie das Amt hier ist (auch nach widerholtem Nachfragen bin ich Antwortlos), kann mir vielleicht einer von euch sagen, was passiert eigentlich wenn ich einfach einen Mietvertrag unterschreibe und erst dann einen neuen ALG 2 Antrag stelle?

Lieben Gruß
DC
submarin
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Beitrag von submarin »

Das wird ja gerne so interpretiert, dass eine Erlaubnis der ArGe eingeholt werden muss. Das stimmt nicht. Es SOLL die Erlaubnis eingeholt werden, steht so im Gesetz. Besonders wichtig ist das, wenn man die Übernahme irgendwelcher Kosten im Zusammenhang mit dem Umzug von der ArGe bezahlen lassen will.
Ohne eine gute Begründung werden Sie keine Zustimmung erhalten. Ein Grund wäre z.b. eine bevorstehende Arbeitsaufnahme.

Was Sie auf jeden Fall beachten müssen, sind die Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft. unter:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
finden Sie links unten KdU, da können Sie sich die Richtlinien für BaWü durchlesen.
Die Regelungen bezüglich der Größe und Kosten einer angemessenen Wohnung müssen Sie beachten, sonst wird die Miete nicht voll übernommen.
submarin
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Beitrag von submarin »

Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, sieht die schon beschlossene Verschärfung des SGBII vor, dass Sie vor Umzug die Erlaubnis einholen müssen. Nachzulesen unter tacheles.de
Da wurde aus dem SOLL ein MUSS.
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D_C
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Beitrag von D_C »

Vielen Dank für die Infos.

Ich bin schon n Tag älter als 25 ;-)
Genauer gesagt bin ich alleinerziehende Mutter dreier Kinder. Das jüngste Kind wird im Sommer zu seinem Dad ziehen, daher steht ein Umzug ohnehin an.

Weiß jemand wie das mit Wohnungsgröße usw ist? Ich weiß das für 3 Personen ca 75 qm als angemessen angesehen werden, es da aber Ausnahmeregelungen geben kann. Bei uns ist es so, das die beiden Großen 17 -männlich und 15- weiblich sind. Besser wäre also natürlich eine 4 Zimmerwohung, die aber in der Größe von 75qm kaum zu finden sein wird.
Vielleicht kennt sich jemand da aus?

Merci
DC
submarin
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Beitrag von submarin »

Wenn Ihre Kommune nicht unter dem Link zu finden ist, den ich schon angegeben habe, sollten Sie sich die von Ihnen gesuchten Daten direkt bei der ArGe erfragen.

Es gibt definitiv keine allgemein gültige Antwort auf Ihre Frage, da ja nunmal die zulässigen Höchstgrenzen des zulässigen Wohnraums in Großstädten doch erheblich von denen in z.B. Bad Salzuflen abweichen.
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