Was bekommt ein Baby vom Amt ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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bubikokko
Beiträge: 2
Registriert: 05.03.2006 18:07

Was bekommt ein Baby vom Amt ?

Beitrag von bubikokko »

Hallo,

ich bekomme in 4 Monaten mein erstes Kind und beziehe selbst Hartz4. Nur kenne ich mich mit der Materie überhaupt nicht aus, nur soviel: es gibt nach der Geburt Kindergeld und Erziehungsgeld. Aber nun meine Frage: Steht dem Kind unter 14 Jahren nicht Sozialgeld oder Hartz4 (in Höhe von ungef. 298 € ) zu ? und wie verhält sich das eigentlich mit dem Kindsvater ? Ist es für´s Amt wichtig, ob ein Vater existiert, der auch noch bei der Mutter u Kind ist ? Können die dann das Geld für´s Kind streichen ? Konkret: Legt sich der Kindsvater selbst ein Ei, wenn er eine Vaterschaftsanerkennung macht, weil man dann eventuell weniger Geld vom Amt bezieht ?

Danke schon im Voraus !!
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo bubikokko
Das Kind erhält 207,00 € Sozialgeld, Kindergeld wird als Einkommen angerechnet, Erziehungsgeld für die Dauer des Bezuges wird nicht angerechnet, das gibt es 2 Jahre lang zusätzlich. Vor der Geburt Antrag auf Erstausstattung für das Kind stellen, auch für besonderen Bekleidungsbedarf während der Schwangerschaft.
Lebt der Vater mit Euch zusammen wird sein Einkommen angerechnet.
Hat der Vater geringes Einkommen das er keinen Unterhalt zahlen kann dann beim Jugendamt / Unterhaltsvorschußstelle diesen Unterhalt beantragen. Unterhalt wird auch als Einkommen angerechnet.
Keiner muß den Namen des Vaters angeben.
Aber nichteheliche Kinder können bei ihrem Vater Familienversichert werden.
Wenn Du alleinerziehend bist bekommst Du einen Mehrbedarf von 124,00 €.
Während der Schutzfrist (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung) beziehst Du Dein Geld von der Krankenkasse.
Ich wünsche Dir Alles Gute und ein gesundes Kind.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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