Umzug zurück in die ursp. Wohnung bei vorhiger Trennung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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yanca
Beiträge: 3
Registriert: 04.03.2006 14:24

Umzug zurück in die ursp. Wohnung bei vorhiger Trennung

Beitrag von yanca »

Im Juni 2005 haben mein Mann und ich uns getrennt und er ist
auch ausgezogen. Jetzt sich die Lage zwischen uns wieder
sehr verbessert und wir überlegen uns vielleicht doch wieder
zusammen zuziehen.

Meine erste Frage ist ob bei der Künigung seiner Wohnung
dadurch, dass wir noch verheiratet sind vielleicht nicht die
Kosten nicht übernommen werden, weil ja auch noch die
3-monatige Kündigungsfrist besteht und wir wieder als Ehepaar behandelt werden
könnten.

Und Zweitens welche weitern Anträge kommen auf uns zu.
Ich wohne noch mit meinem Kind in einer 4-Zimmerwohnung
die ich jetzt eigentlich verlassen wollte ie aber warscheinlich
bei der Pers. nicht verlassen werden muss. Mein Mann hat eine
1-Zimmerwohmung die nicht geeignet wäre.

Wenn jemand Erfahrungen damit gemacht hat würde ich mich
freunen von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Güßen
yanca
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

1. Was spricht denn dagegen, erst nach Ablauf der Kündigungsfrist offiziell zusammenzuziehen? Sie haben ja so oder so zwei Wohnungen, nutzen Sie die doch. Es gibt meines Wissens kein Gesetz, nachdem eine Umzugsabsicht 3 Monate im voraus der Behörde mitgeteilt werden muß.

2. Wenn Sie wieder zusammenleben, muß die ArGe ja die Leistungen für die Bedarfsgemeinschaft neu berechnen. Also der ganze Kram nochmal von vorne.
yanca
Beiträge: 3
Registriert: 04.03.2006 14:24

Beitrag von yanca »

Erst die Wohnung zu kündingen und erst nach Ablauf der Frist zur Arge zu gehen, ist zwar eine Möglichkeit aber
wie verhält sie sich wenn sie es dann später hört, weil die Frage doch warscheinlich dann auch von Sachbearbeiter kommt. Die Wohnung meines Mannes wird seit November ja auch von der Arge bezahlt. Auch wenn die Miete nicht direkt zum Vermierter überwiesen wird.

Ich wundere mich das es da anscheinend keine
Regelung gibt, jedenfalls keine die ich kenne.

Ausserdem bleibt in der Zeit das Problem der Fehlbelegung, ich habe
schon eine Kürzung bekommen. Das zieht sich alles sehr Lage hin bis alles wieder geklärt ist.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Bei einem so flickgeschusterten Gesetzeswerk wie dem SGBII gibt es noch sehr viele Sachen, die nicht geregelt sind. Da müssen dann , wie früher bei der Sozialhilfe, die Gerichte durch Urteile die Lücken auffüllen. Das dauert!

Wenn die Frage, soweit ich das richtig verstanden habe, kommt, warum die Wohnung gekündigt wurde, kann ja jeder seiner Phantasie freien Raum lassen, es gibt keine Vorschrift, dass man zukünftige Pläne irgendeiner Behörde mitteilt. Lebenspläne ändern sich, manchmal spontan. Hat nicht jeder Alleinwohnende mal gedacht, dass ihm die Decke auf den Kopf fällt und er eine WG gründen will?

Zur Frage der Fehlbelegung finden Sie unter Tacheles.de so einige hilfreiche Wege, der Kürzung entgegenzuwirken.
yanca
Beiträge: 3
Registriert: 04.03.2006 14:24

Beitrag von yanca »

Schade das man sowas nicht in Ruhe mit denen klären kann.
Ich frage mich was sie machen wenn sie es früher mitbekommen
das mein Mann wieder häufiger da ist.

Danke erstmal für den Link hat mich sehr gerfeut, endlich mal etwas
weiterzukommen. :)

Ich komme auch so schlecht an Informationen allgemein.

Manchnal habe ich das Gefühl als lebe ich in einem Stall...
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