Hallo,
Ich habe seit einem halben Jahr einen Nebenjob auf 163 € Basis, der zu meinem AlG 2 angerechnet wird.
Nun wurde mir zum wiederholten Male ein 1 Euro - Job angeboten.
Welchen ich unter anderem wegen meiner Nebentätigkeit auf dem 1. AM und der Betreuungskosten für meine 2 Kinder - die dann entstehen würde und die das Arbeitsamt ja nicht übernimmt, abgelehnt.
So nun musste ich bei meiner persönlichen Arbeitsvermittlerin erscheinen und muss schriftlich mich dazu äußern. - nachdem ich bereits telefonisch und persönlich schon meine Gründe genannt habe!
Weil ich in abgelehnt habe, können mir bis 30% monatlich bis zu einen Vierteljahr gestrichen werden.
In dieser schriftlichen Erklärung steht drin, das der 1 Euro Job eine Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt ist.
Meine Frage, seit wann denn das? Ich dachte mein Nebenjob, der auch angerechnet wird und ja eine Stelle auf dem 1. Arbeitsmarkt ist, gehe vor?
Habe jetzt sogar erfahren, das der 1 € Job sogar nur eine Arbeit auf dem 3. Arbeitsmarkt ist.
Gruß Angie4
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Hat Nebentätigkeit Vorrang vor 1 € Job?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Angie , warte mal ich glaub dazu hat jemand (DJtermi oder so)schon zu gepostet) suche ich dir raus.....
LG aus Aachen
-US-
LG aus Aachen
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Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen.
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wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder.
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Hallo Angie !
Schau mal hier:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... 1+euro+job
LG aus Aachen
-US-
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Es gab da mal auch bei uns hier im Forum ne link zu einem Einspruchs pdf gegen Wiederiengliederungsmaßnahmen ... ich suche noch:-))))
LG aus Aachen
-US-
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